Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Solid Capital Biogasfonds 1 GmbH & Co. KG in Insolvenz

Über das Vermögen der Solid Capital Biogasfonds 1 GmbH & Co. KG (Weißenburg), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SC Management GmbH wurde auf Antrag der Südwestbank AG (Stuttgart) mit Beschluss des Amtsgerichts Ansbach (Az. 1 IN 151/16) vom 02.11.2016 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter der Gesellschaft wurde Rechtsanwalt Joachim Exner (Nürnberg) bestellt.

Das Insolvenzgericht hat die Gläubiger der Schuldnerin aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 09.12.2016 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden und dabei Grund und Höhe der geltend gemachten Forderung anzugeben.

Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und über andere Angelegenheiten wurde auf Freitag, den 27.01.2017 bestimmt.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden vom Insolvenzgericht aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten.

Das Beteiligungsangebot des “Solid Capital Biogasfonds 1”

Die Fondsgesellschaft hatte interessierten Anlegern im Jahre 2010 die Möglichkeit angeboten, sich entweder mittels Genussrechten oder als Kommanditisten mittelbar an der Errichtung und dem Betrieb von Biogasanlagen zur Produktion und Lieferung von Energie und Energieträgern aus der Verwertung von Biomasse zu beteiligen.

Noch im November 2010 hatte die Solid Capital AG in einer Pressemitteilung damit geworben, dass der Fonds innerhalb kürzester Zeit komplett gezeichnet gewesen sei. Beide zur Auswahl stehenden Anlageformen hätten binnen drei Wochen vollständig platziert werden können.

Bereits für das Jahr 2011 wurde daher ein Nachfolgefonds angekündigt, an dem sich Anleger voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2011 beteiligen könnten.

Rechtsrat für Anleger der Solid Capital Biogasfonds 1 GmbH & Co. KG

Anleger, bzw. Genussrechte-Inhaber der Gesellschaft sollten ihre Ansprüche auf Rückzahlung der von ihnen gezeichneten Einlagen in jedem Falle beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden, um so zu gewährleisten, im Falle einer Masseverteilung wenigstens einen Teil ihrer Investitionen zurückzuerhalten.

Falls sich von der Insolvenz betroffene Anleger im Zeitpunkt der Zeichnung ihrer jeweiligen Kapitalanlage der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie außerdem anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, wegen ihrer Verluste Schadensersatz gegenüber den Initiatoren des “Solid Capital Biogasfonds 1” oder deren Emissionshelfern geltend zu machen.

 

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