Die gemeinnützige Verbraucherorganisation “Stiftung Warentest” (test.de), die über langjährige Erfahrungen mit Containerinvestments als Kapitalanlagen verfügt, hat die Solvium Capital Gruppe aus Hamburg und ihre Vermögensanlage “Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4” in ihre “Warnliste Geldanlage” aufgenommen und dies unter anderem damit begründet, dass Anleger bei dieser nachrangigen Namensschuldverschreibung keine Informations- und Mitwirkungsrechte hätten. Außerdem stünde im Verkaufsprospekt nichts zu dem konkreten, für die Beurteilung dieser Anlage wichtigen Miet- und Preisniveau.
Obwohl die Anleihegrundsätze der Namensschuldverschreibung “Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4” dies nicht vorsähen, würden die zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften Gelder mittelbar an andere Unternehmen innerhalb der Gruppe verleihen. Deren Lage sei aber zum Teil schwierig.
Bei einer Insolvenz der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH sei ein Totalverlust möglich, eine verlässliche Mittelverwendungskontrolle existiere nicht.
Container-Investments der Solvium Capital Vertriebs GmbH und der Solvium Holding AG laut Stiftung Warentest (test.de) eine “riskante Kiste”
In einem News-Beitrag vom 14.06.2022 meint “Stiftung Warentest” (test.de), dass die Container-Investments der Solvium Gruppe hohe Risiken bergen würden, von denen einige sehr beunruhigend seien. Früher hätten Kunden Container von den Gesellschaften gekauft oder sich an einer Fondsgesellschaft beteiligt. Seit dem Jahre 2018 würden sich jedoch Tochter-Gesellschaften wie etwa die Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH bei interessierten Anlegern Gelder leihen, um Container zu kaufen.
Bei einer Bewertung dieses Angebots durch “Stiftung Warentest” sei Beunruhigendes zutage getreten:
Bei dieser Namensschuldverschreibung handele es sich um eine nachrangige Verbindlichkeit, so dass die Gesellschaft nicht zahlen müsse, wenn sie dadurch in Insolvenz geraten könnte. Dies sei angesichts des “mickrigen” Eigenkapitals der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH ohne weiteres möglich, da schon geringe Verluste die vertragsgemäße Rückzahlung an die Anleger gefährden könnten.
Im Verkaufsprospekt dieser Vermögensanlage werde zwar angegeben, dass die Gesellschaft Container (Standardboxen, Tankcontainer und Wechselkoffer) “zum Marktpreis” kaufe. Allerdings seien konkrete Mieten, Markt- und Kaufpreise im Prospekt nicht näher aufgeführt. Für Anlegerinnen und Anleger bedeute dies, dass sie letztlich “die Katze im Sack” kaufen würden, da sie ohne Kenntnis konkreter Preise die Risiken dieses Angebots nicht einschätzen könnten.
Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH lange überschuldet?
Laut Bewertung von Stiftung Warentest (FINANZtest) werde nach der im Verkaufsprospekt enthaltenen Prognose der Wert des Vermögens in der Bilanz in den kommenden Jahren niedriger sein als die Verbindlichkeiten. Zum Ende des Jahres 2024 solle sie mit gewaltigen € 20,8 Mio. bilanziell überschuldet sein. Mieteinnahmen und die Erträge aus den abschließenden Verkäufen sollten dafür sorgen, dass die Gesellschaft planmäßig zahlen könne.
Durch Geschäfte innerhalb der Unternehmensgruppe wie beispielsweise mit der Solvium Verwaltungs GmbH bestünde zudem die Gefahr von Interessenkonflikten, da sich dadurch ein hoher Preis vereinbaren lasse, was vorteilhaft für die Verkäuferinnen, nicht aber für die Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH und deren Anleger sei.
Zudem kontrolliere niemand die Verwendung der Anlegergelder im Rahmen einer wirksamen Mittelverwendungskontrolle.
Auch bestünden an dem prognostizierten Ausgleich der anfänglichen Überschuldung zum Ende der Laufzeit der Namensschuldverschreibung Zweifel hinsichtlich der Plausibilität dieser Angaben. Bei älteren Gesellschaften wie zum Beispiel der Solvium Capital Vermögensanlage, der Solvium Intermodale Vermögensanlage sowie den Direktinvestments Container Select Plus Nr. 2 und Wechselkoffer Euro Select 3 sowie Wechselkoffer Euro Select 4 hätte “FINANZtest” seien die Finanzierungslücken deutlich größer als prognostiziert gewesen, weswegen die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaften bei all diesen Angeboten auf bestandsgefährdende Risiken hingewiesen hätten.
Die Solvium Logistik Opportunitäten GmbH & Co. KG habe sich beispielsweise ab 2019 bei Anlegern Geld geliehen und nach dem Verkauf von Containern im Jahre 2020 so wenig dafür erhalten, dass sie einen Millionenverlust habe ausweisen müssen.
Ob diese Warnung auch für die Vorgängerprodukte “Solvium Logistik Opportunitäten Nr.3”, “Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2” und “Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 1” gilt, lässt sich dem Beitrag von Stiftung Warentest (test.de) nicht entnehmen.
Rechtsrat für Anleger der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH
Falls sich Anleger bei Zeichnung einer Namensschuldverschreibung Solvium Logisitik Opportunitäten Nr. 4 GmbH der Besonderheiten und Risiken dieser Anlage nicht bewusst waren oder hierüber bei Vertragsschluss unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten von einem Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihr Investment vor einer etwaigen Insolvenz aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen und die Auszahlung, bzw. Rückzahlung des investierten Geldes zu verlangen.
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