Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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ThomasLloyd CTI 8 (Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG): Risiko eines Totalverlustes

Bei dem sogen. “ThomasLloyd CTI 8” (Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Frankfurt am Main) handelt es sich um eine Fondsgesellschaft, die sich mit ihrer Einlage als stille Gesellschafterin an der Cleantech Projektgesellschaft mbH beteiligt. Diese Projektgesellschaft investiert das ihr zur Verfügung stehende Anlagekapital nach eigenen Angaben u.a. in die Planung, Entwicklung, Projektierung, Finanzierung und Errichtung von technischen Anlagen, Projekten und Unternehmen im Bereich der Energieerzeugung, Energiespeicherung, Energie-Infrastruktur und Energie-Effizienz.

Interessierte Anleger können sich an dieser Fondsgesellschaft als direkte Kommanditisten oder mittelbar über eine Treuhänderin beteiligen.

Geschäftstätigkeit und Risiken des “ThomasLloyd CTI 8”

Der Investitionsschwerpunkt des “ThomasLloyd CTI 8” liegt in der Investition der Anlegergelder in die Entwicklung, den Bau und den Betrieb von unterschiedlichen Kraftwerken im Bereich erneuerbarer Energien, insbesondere in den Bereichen Windkraft, Bio- und Solarenergie, Wasserkraft und Geothermie an verschiedenen Standorten weltweit. Das Emissionsvolumen dieses Fonds soll sich auf insgesamt € 100 Mio. belaufen und zu 100% eigenkapitalfinanziert sein.

Die Mindestzeichnungssume für interessierte Anleger beläuft sich auf € 2.500,- bei einer Mindestbeteiligungsdauer von 8 Kalenderjahren. Erst nach Ablauf dieser Mindestbeteiligungsdauer soll es möglich sein, die Beteiligung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr zu kündigen.

Ausschüttungen, bzw. Entnahmen werden ab dem ersten vollen Beteiligungsmonat monatlich nachträglich in Aussicht gestellt. Bei Beendigung der Beteiligung am “ThomasLloyd CTI 8” soll ein Anspruch auf Auszahlung, bzw. Rückzahlung eines Auseinandersetzungsguthabens bestehen, dessen Höhe dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen “Verkehrswert” der Anlage entspricht.

Das maximale Risiko für einen Anleger besteht in einem möglichen Totalverlust des von ihm eingesetzten Kapitals und darüberhinaus in der Gefährdung seines sonstigen Vermögens bis hin zur persönlichen Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) aufgrund weitergehender Zahlungsverpflichtungen. Ferner besteht das Risiko, dass die von der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG investierten Mittel teilweise oder vollständig als Folge einer etwaigen Insolvenz der Projektgesellschaft oder anderer verbundener Unternehmen wertberichtigt werden müssen.

Rechtsrat für Anleger der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG

Falls sich Anleger des “ThomasLloyd CTI 8” dieser (Totalverlust-) Risiken ihrer Beteiligung bei Zeichnung nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Kapitalanlage aus wichtigem Grund vorzeitig außerordentlich zu kündigen und wegen etwaiger Verluste im Zusammenhang mit dieser Beteiligung Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und dem Berater, bzw. Vermittler  geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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