Mit ihrem Anlageprodukt “ThomasLloyd Festzins” bietet die zur ThomasLloyd Gruppe zählende Cleantech Infrastruktur GmbH (Frankfurt am Main) interessierten Anlegern die Möglichkeit, sich mittels Namensschuldverschreibungen an der Emittentin zu beteiligen, die die eingeworbenen Mittel u.a. in Finanzanlagen, bzw. Anleihen der ThomasLloyd Group Ltd. (Zielgesellschaft) investieren will. Dabei bietet die Cleantech Infrastruktur GmbH für ihre Namensschuldverschreibungen verschiedene (Mindest-) Laufzeiten an. Die Mindestlaufzeit beim “ThomasLloyd Festzins 6” beträgt 6 Monate, beim “ThomasLloyd Festzins 12” ein Jahr und beim “ThomasLloyd Festzins 24” zwei Jahre. Für ihre Investition wird den Anlegern eine Verzinsung ihres Kapitals je nach Mindestlaufzeit von 3,75% p.a., 4,15% p.a. oder 4,85% p.a. zugesagt. Der Mindestzeichnungsbetrag beläuft sich je nach Laufzeit auf € 2.500,- bzw. € 5.000,-.
Das Gesamtemissionsvolumen dieser drei Investitionsangebote wird mit jeweils € 100 Mio. angegeben,, was einer Ausgabe von je 200.000 Namensschuldverschreibungen entspricht. Bei diesen Namensschuldverschreibungen handelt es sich um nachrangige Namens-Teilschuldverschreibungen mit fester Verzinsung, deren Ausgabe in Form effektiver Sammelurkunden erfolgen soll.
Die Risiken des “ThomasLloyd Festzins 6/12/24”
Das maximale Risiko für Zeichner dieser “Festzins”-Angebote besteht in einem möglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals nebst Zinsen. Dieses Risiko kann sich insbesondere im Falle einer Insolvenz der Emittentin realisieren, da die Rückzahlung von deren wirtschaftlichem Erfolg und dem wirtschaftlichen Erfolg der Zielgesellschaft(en) abhängt. Daher kann bei einer Insolvenz der Cleantech Infrastruktur GmbH unter Umständen auch eine Rückforderung bereits ausgezahlter Zinsen durch den Insolvenzverwalter drohen.
Die Namensschuldverschreibungen unterliegen auch keiner Einlagensicherung und keiner laufenden staatlichen Kontrolle.
Aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung sind die von Cleantech Infrastruktur GmbH angebotenen Namens-Teilschuldverschreibungen grundsätzlich nicht fungibel, bzw. frei handelbar, so dass ein Anleger diese regelmäßig nicht oder nur unter Hinnahme von Verlusten verkaufen kann.
Aufgrund einer Rangrücktrittserklärung stehen die Namenschuldverschreibungen des “ThomasLloyd Festzins 6/12/24” im Rang hinter allen nicht nachrangigen Gläubigerforderungen, so dass im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Emittentin zunächst sämtliche Fremdkapitalgeber befriedigt werden. Erst wenn diese nicht nachrangigen Forderungen vollständig beglichen wurden, können die Inhaber der Namensschuldverschreibungen mit einer (Rück-) Zahlung rechnen.
Rechtsrat für Anleger des “ThomasLloyd Festzins 6/12/24”
Falls sich ein Anleger des “ThomasLloyd Festzins” bei Zeichnung seiner Investition der vorstehend genannten (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst war oder hierüber von seinem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurde, sollte er ggf. anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, seine Beteiligung vorzeitig und aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und sich sein investiertes Kapital zurückerstatten zu lassen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.