Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Timberfarm Panarubber 21 GmbH & Co. KG mit erheblichen Risiken verbunden

Laut Angaben in ihrem Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) handelt es sich bei einer Beteiligung an der Timberfarm Panarubber 21 GmbH & Co. KG der Timberfarm GmbH (Düsseldorf) um eine mit erheblichen Risiken verbundene Vermögensanlage, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen kann. Über den Totalverlust hinaus besteht das Risiko der Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privat-Insolvenz, wenn er unter Umständen gezahlte Ausschüttungen zurückzahlen muss oder soweit Ausschüttungen erfolgt sind, während sein Kapitalanteil durch Verlust unter den Betrag der geleisteten Einlage herabgemindert wurde. Die Pflicht zur Rückzahlung von Ausschüttungen kann auch im Falle einer Nachhaftung das weitere Vermögen des Anlegers erfassen und zu seiner (Privat-) Insolvenz führen.

 

Die Vermögensanlage “Timberfarm Panarubber 21” im Überblick

Die Timberfarm Panarubber 21 GmbH & Co. KG will nach eigenen Angaben insgesamt 110.000 Kautschukbäume erwerben und für mindestens 15 Jahre den Grund und Boden pachten, auf dem die Kautschukbäume stehen und bewirtschaftet werden sollen. Dabei sei beabsichtigt, dass die investierten Anleger durch den Erwerb und Betrieb der Kautschukplantage an den Erlösen aus den Ernten von Naturkautschuk und Kautschukholz partizipieren.

Diese Anlagestrategie soll so umgesetzt werden, dass von der Timberfarm GmbH (Düsseldorf) ein Kautschukbestand erworben werde, der zuvor von der Timberfarm SA auf einer Plantagenfläche in Panama gepflanzt und aufgeforstet wurde. Der Kautschukbaumbestand soll während einer Umtriebszeit von geplanten rund 15 Jahren so entwickelt werden, dass der höchstmögliche Naturkautschukertrag, die bestmögliche Holzqualität und das größtmögliche Holzvolumen erzielt wird.

Dadurch sollen bei der Verwertung und Veräußerung des geernteten Naturkautschuks attraktive wirtschaftliche Erlöse resultieren und so das Anlageziel der Timberfarm Panarubber 21 GmbH & Co. KG erreicht werden.

Eine ordentliche Kündigung ist für Anleger erstmals zum 31.12.2035 möglich. Ansonsten soll die Gesellschaft ohne zeitliche Grenze fortbestehen, sofern sie nicht liquidiert oder die Beteiligung des Anlegers an der Panarubber 21 GmbH & Co. KG gekündigt oder widerrufen wird. Will ein Anleger kündigen, kann dies nur durch eingeschriebenen Brief an die persönlich haftende Gesellschafterin Timberfarm Verwaltungs-GmbH erfolgen. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen (vorzeitigen) Kündigung bleibt im Übrigen unberührt.

 

Die Risiken der Timberfarm Panarubber 21 GmbH & Co. KG im Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt bis hin zur Insolvenz der Emittentin und/oder des Anlegers

In ihrem Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt vom 18.02.2021 führt die Timberfarm GmbH zu den potenziellen Risiken der Panarubber 21 GmbH & Co. KG aus, dass bei der Aufnahme von Fremdkapital durch die Gesellschaft aufgrund der damit einhergehenden finanziellen Belastung ein erhöhtes Risiko der Insolvenz der Emittentin bestünde, was zu einem Ausfall von Ausschüttungen an die Anleger führen könne.

Außerdem käme ein Liquiditätsrisiko in Betracht, wenn die Zuflüsse aus der geplanten Geschäftstätigkeit zur Leistung der Ausschüttungen nicht genügen. Wenn die Gesellschaft fehlende Zahlungsmittel nicht anderweitig beschaffen könne, bestünde die Gefahr, dass sie zahlungsunfähig wird und eine Insolvenz eintritt.

Falls Anleger ihre Beteiligung etwa durch einen Bankkredit fremdfinanzieren, müssten sie auch bei einem Wegfall oder einer Reduzierung der Ausschüttungen ihre Finanzierung zurückführen und bedienen, was ebenfalls zu einer (Privat-) Insolvenz des jeweiligen Anlegers selbst führen könnte.

 

Rechtsrat für Anleger bei der Panarubber 21 GmbH & Co. KG

Falls sich Anleger und Gesellschafter der Timberfarm Panarubber 21 GmbH & Co. KG aus dem Hause der Timberfarm GmbH (Düsseldorf) bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihr Investment vor einer etwaigen Insolvenz der Emittentin vorzeitig zu kündigen oder auf andere Art und Weise zu beenden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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