Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Vermögen der valvero Sachwerte GmbH

Über das Vermögen der valvero Sachwerte GmbH wurde am 29.12.2022 vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 36v IN 7035/22). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Sascha Feies aus Berlin bestellt.

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der valvero Sachwerte GmbH wurde vom Insolvenzgericht angeordnet, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen bis auf weiteres untersagt sind. Verfügungen der valvero Sachwerte GmbH selbst sollen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sein.

 

Gründe für das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der valvero Sachwerte GmbH?

Laut Angaben der Geschäftsführung der valvero Sachwerte GmbH soll es im Jahre 2022 ein “Raubereignis” betreffend die Schließfachanlage der Gesellschaft gegeben haben. Andererseits sollen die “valvero-Sachdarlehen” nirgends eingelagert gewesen sein, da ansonsten ja keine Zinsen gezahlt worden wären. Vielmehr habe das Unternehmen die “Sachdarlehen” in den letzten Jahren in den Geschäftsaufbau und den laufenden Handel investiert.

Warum nunmehr tatsächlich eine Insolvenz beantragt wurde und was konkret mit den aus den “Sachdarlehen” eingenommenen Geldern und dem gekauften Gold passiert ist, bleibt allerdings weiterhin unklar und wird voraussichtlich im Insolvenzverfahren durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter aufzuklären sein.

 

Frühzeitige Warnung vor dem Geschäftsmodell von “valvero”

Bereits im Jahre 2017 hatten wir ausführlich darüber berichtet, dass die valvero Sachwerte GmbH (Berlin) interessierten Anlegern eine “Gold-Leihe” anbieten würde, bei der sie Gold kaufen und für einen Zinssatz von 4,5% p.a. gleich wieder an die Gesellschaft verleihen sollten (“valvero Sachwerte GmbH: Zweifelhafte Goldanlage nebst Sachdarlehen” vom 31.10.2017).

Für diese “Goldanlage nebst Sachdarlehen” warb das Unternehmen unter anderem mit einem angeblichen “Doppelairbag”, da die eingelagerten Edelmetalle zum einen voll versichert und außerdem durch die Bildung von Sondervermögen auch im Falle einer Insolvenz geschützt seien.

Dabei sollten die Anleger bei diesen “Sachdarlehen” Eigentümer ihrer Edelmetalle bleiben und hieran ein Pfandrecht erhalten. Aufgrund eines sich daraus ergebenden Absonderungsrechts im Falle einer Insolvenz sollten die Anleger und Goldkäufer einen besonderen Schutz vor dem Verlust ihrer Investition erhalten.

Ob ein solcher “Insolvenzschutz” tatsächlich besteht oder nicht, wird im Verlauf des Insolvenzverfahrens ebenso zu klären sein, wie die Frage, ob den Anlegern ein solcher Schutz lediglich vorgespiegelt wurde, um sie zu einer Investition in die angebotenen “Sachdarlehen” zu bewegen.

 

Rechtsrat für Anleger in “Sachdarlehen” und “Gold-Leihe” bei der valvero Sachwerte GmbH in (vorläufiger) Insolvenz

Falls Anleger, die in der Vergangenheit eine solche “Gold-Leihe” in “Sachdarlehen” der valvero Sachwerte GmbH gezeichnet hatten, von der (vorläufigen) Insolvenz des Unternehmens betroffen sind, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anleger ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihre Investition ganz oder wenigstens zum Teil zurückzuerhalten. Falls ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, sollten sie außerdem in jedem Fall ihre Forderungen und ein etwaiges Absonderungs- oder Aussonderungsrecht zur Insolvenztabelle anmelden.

Ob und inwieweit eventuell noch weitergehende Ansprüche gegen die Initiatoren oder sontige Erfüllungsgehilfen der valvero Sachwerte GmbH in Betracht kommen, wird nach Vorliegen weiterer Informationen zu den Hintergründen der Insolvenz gegebenenfalls noch näher zu klären sein.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

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