Laut einer Bewertung des Brancheninformationsdienstes “fondstelegramm” vom 18.10.2015 handelt es sich bei den Nachrangdarlehen “SAB Wind Festzins III-2” der SAB Wind Festzins III GmbH & Co. KG um ein Investment mit unkalkulierbaren Risiken. Begründet wird diese Einschätzung vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass die Anlegergelder zwar zweckgebunden zur Refinanzierung von drei Windparks verwendet werden sollen. Faktisch handele es sich aber schlicht um ein Finanzierungsdarlehen an die SAB Windteam GmbH, bei dem die Zins- und Tilgungszahlungen nicht durch eine Abtretung von Einnahmen aus den Windparks abgesichert seien. Daher komme es letztlich auf die Zahlungsfähigkeit der SAB Windteam GmbH im Ganzen an, zu deren wirtschaftlicher Situation die im Prospekt gemachten Angaben ungenügend seien.
Das Investitionsangebot der SAB Wind Festzins III GmbH & Co. KG
Mit ihrer Vermögensanlage “SAB Wind Festzins III-2” bietet die Emittentin (GF: EEP 1. Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH) in Kooperation mit der UDI Beratungsgesellschaft mbH interessierten Investoren an, der SAB Wind Festzins III GmbH & Co. KG ein sogen. Nachrangdarlehen zu gewähren, das mit anfänglich 4% p.a. und in der Folge ansteigend bis zu 7% p.a. verzinst werden soll. Die Laufzeit dieser Nachrangdarlehen ist bis zum 31.12.2026 geplant, wobei Anlegern aber die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Darlehen ganz oder teilweise erstmals zum 31.12.2020 und danach alle zwei Jahre mit einer Frist von 12 Monaten ordentlich zu kündigen.
Bei einem Mindestanlagebetrag von € 5.000,- ist ein Darlehensvolumen von insgesamt € 6 Mio. vorgesehen.
Das Darlehenskapital soll zweckgebunden über eine zwischengeschaltete GmbH durch Darlehensgewährung und gesellschaftsrechtliche Beteiligung in Projektgesellschaften investiert werden, die Windenergieanlagen errichten und betreiben und den so erzeugten Strom verkaufen. Als Investitionsobjekte vorgesehen sind die Windparks Blaue Warthe I, Blaue Warthe III und Rohrsheim.
Risiken beim “SAB Wind Festzins III-2”
Das maximale Risiko für Anleger, bzw. Darlehensgeber besteht in einem möglichen Totalverlust des Darlehenskapitals nebst Zinsen. Die qualifizierten Nachrangdarlehen der Anleger haften vorrangig für die Verbindlichkeiten der Emittentin. Für die Zins- und Tilgungszahlungen an die Anleger ist somit die Bonität der SAB Wind Festzins III GmbH & Co. KG und der SAB WindTeam GmbH von entscheidender Bedeutung, so dass im Falle einer Insolvenz eines dieser Unternehmen damit gerechnet werden muss, dass auch die Nachrangdarlehen nicht mehr zurückgezahlt werden können.
Rechtsrat für Darlehensgeber beim “SAB Wind Festzins III-2”
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihres Nachrangdarlehens dieser (Total-) Verlustrisiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig und fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, das Darlehen vorzeitig und aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und sich das Darlehenskapital nebst Zinsen zurückzahlen zu lassen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.