Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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RE04 Wasserkraft Kanada in der Bewertung des “fondstelegramm”

Das Beteiligungsangebot “RE04 Wasserkraft Kanada” (reconcept RE04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft) der reconcept Vermögensmanagement GmbH (Hamburg) weist nach einer Bewertung des Kapitalanlagen-Informationsdienstes “fondstelegramm” vom 22.11.2014 ein hohes Risiko auf.

Begründet wird diese Einschätzung vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass es sich hierbei um einen Fonds in einem sehr frühen Projekt-Stadium handelt, bei dem zum Zeitpunkt der Prospekterstellung Bonitätsangaben zu den Projektentwicklern nicht möglich seien und objektbezogene Aussagen lediglich auf Schätzungen beruhen.

Da es sich bei diesem Fonds um einen Blindpool handele und die Kooperationsverträge mit den Projektentwicklern noch nicht abgeschlossen seien, ist es laut “fondstelegramm” zu früh, um Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des Kapitalerhalts zu treffen.

 

Das Beteiligungsangebot des “RE04 Wasserkraft Kanada”

Mit ihrer vorliegenden Vermögensanlage will die Emittentin interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich ab einer Mindestanlagesumme von CAD 35.000,- mittelbar an kanadischen Betreibergesellschaften zu beteiligen, die in Wasserkraftwerke in Kanada investieren. Die Beteiligung der Anleger erfolgt in kanadischen Dollar (CAD).

Durch diese Investitionen will die Fondsgesellschaft nach Errichtung der betreffenden Wasserkraftwerke Einnahmen aus der Produktion von Strom generieren und hierdurch die prognostizierte Rendite für die investierten Anleger erzielen.

Das geplante Emissionskapital der Gesellschaft beläuft sich auf CAD 41,7 Mio. und kann im Ermessen der Komplementärin des Fonds unbegrenzt erhöht werden. Das prognostizierte Gesamtinvestitionsvolumen liegt bei ca. CAD 82,8 Mio., wovon ca. 48% auf Fremdkapital entfallen sollen.

Die Laufzeit des Fonds beträgt ca. 9 Jahre und soll voraussichtlich am 31.12.2013 enden. Zum Ende dieser Laufzeit soll dann darüber entschieden werden, ob die Wasserkraftwerke verkauft oder weiterbetrieben werden.

Während der Laufzeit werden den Anlegern ab dem Jahre 2016 Ausschüttungen, bzw. Auszahlungen in Höhe von 4,5% p.a. ansteigend auf bis zum 9,5% p.a. in Aussicht gestellt.

Bei einer Veräußerung der Wasserkraftwerke am Ende der Fondslaufzeit soll ein Erlös von CAD 94,5 Mio. erzielt werden, wodurch eine Endauszahlung an die Anleger von ca. 120% der Beteiligungssumme erfolgen würde. Der geplante Gesamtmittelrückfluss liegt nach Angaben der Emittentin bei ca. 177%.

Gründungsgesellschafter des Fonds sind die reconcept Capital GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die reconcept Treuhand GmbH als (Treuhand-) Kommanditistin. Anbieterin und Prospektverantwortliche ist die reconcept Vermögensmanagement GmbH. Als Verwahrstelle wird die CACEIS Bank Deutschland GmbH genannt.

 

Risiken des “RE04 Wasserkraft Kanada”

Das maximale Risiko für Anleger des “RE04 Wasserkraft Kanada” besteht in einem möglichen Totalverlust der Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft realisieren.

Sollten Anleger ihre Einlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln zu tragen, besteht über das Risiko eines Totalverlustes hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung des Anlegers bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Anleger des “RE04 Wasserkraft Kanada”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an diesem Fonds der damit einhergehenden (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem “RE04 Wasserkraft Kanada” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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