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Rating-Agentur G.U.B. hält EGI Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co. KG für “nicht platzierungsreif”

Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co. KG “nicht platzierungsreif”?

In einer Analyse und Bewertung vom 24.11.2011 hält die Hamburger Ratingagentur G.U.B. das Angebot der Euro Grundinvest Consulting GmbH aus München über eine Beteiligung an der Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co. KG für “nicht platzierungsreif”.

Begründet wird dies u.a. damit, dass der Verkaufsprospekt keine Informationen über den Verlauf diverser Vorgängerfonds enthalte. Ausserdem fehle es an Angaben zum Know-How der handelnden Personen und zu personellen, finanziellen und organisatorischen Ressourcen, mit denen die vorgesehenen Investitionen durchgeführt werden sollen.

Durch kapitalmässige und personelle Verflechtungen könnten erhebliche Interessenkonflikte auf Seiten der Initiatoren des “Euro Grundinvest Deutschland 17” bestehen, zumal von Seiten der Anleger keine Einflussmöglichkeiten auf die Mittelverwendung und die Ausgestaltung von Verträgen auf der Ebene der Objektgesellschaften gegeben seien.

Letztendlich laufe auch die vorgesehene Mittelverwendungskontrolle weitgehend ins Leere, weil die Mittelfreigabe unabhängig vom Zeichnungsstand erfolgen und das Geld hauptsächlich für Fondskosten und andere dem Einflussbereich des Initiators zuzurechende (Objekt-) Gesellschaften zufliessen soll.

Als Ergebnis dieser Beurteilung vergibt die G.U.B. der Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co. KG ein “Minus”.

Rechtsrat für Anleger des “Euro Grundinvest Deutschland 17”

Falls Anleger sich bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dem sogen. “Euro Grundinvest Deutschland 17” der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Beteiligung vorzeitig und aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaige Verlusten Schadensersatz gegenüber ihrem Berater oder Vermittler, bzw. den Initiatoren der Fondsgesellschaft geltend zu machen.

Solche Schadensersatzansprüche kommen bei dem “Euro Grundinvest Deutschland 17” auch insoweit in Betracht, als die zugrundeliegenden Emissionsprospekte in wesentlichen Punkten fehlerhaft sein dürften, was entsprechende Ansprüche gegen die maßgeblichen Fondsinitiatoren aus einer sogen. “Prospekthaftung” auslösen dürfte.

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