Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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FG Geothermie GmbH: Fröschl Geothermie GmbH wurde umbenannt

Laut einer Handelsregistermitteilung des Amtsgerichts Regensburg vom 17.04.2012 wurde die Fröschl Geothermie GmbH (Regensburg) in “FG Geothermie GmbH” umbenannt.

Zum weiteren Geschäftsführer des Unternehmens wurde neben dem bisherigen Geschäftsführer Wolfgang Hageleit außerdem noch Herr Florian Fritsch bestellt, der einzelvertretungsberechtigt ist und die Befugnis hat, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäft abzuschließen.

Die FG Geothermie GmbH ist die Muttergesellschaft der zur Forever Green Gruppe gehörenden Future Water Energy GmbH sowie der Projektgesellschaften Amerang, Gars, Kirchweidach, Schnaitsee und Seebruck und hat sich zum Ziel gesetzt, Geothermieprojekte zu realisieren und deren Potentzial nutzbar zu machen.

 

Forever Green HOLDING GmbH übernimmt sämtliche Anteile der FG Geothermie GmbH

Nach Umbennung des Unternehmens hat die Forever Green HOLDING GmbH laut einer Pressemitteilung vom 18.10.2013 sämtliche Anteile der “SAM Management Group AG in Liquidation” an der FG Geothermie GmbH übernommen.

Nach eigenen Angaben hatte sich die Forever Green HOLDING GmbH im März/ April 2013 mit deren Liquidatoren auf einen Kauf der zuvor von der SAM i.L. gehaltenen Geschäftsanteile von 47,5% geeinigt.

Dass die FG Geothermie GmbH nunmehr wieder ein hundertprozentiges Konzernunternehmen ohne fremde Gesellschafter sei, soll laut dieser Pressemitteilung insbesondere für die Anlegerinnen und Anleger der GEOKRAFTWERKE.de sehr positiv zu bewerten sein.

 

Risiken von Geothermieprojekten

Anleger, die in solche Geothermieprojekte wie diejenigen der Forever Green Gruppe investieren möchten, sollten beachten, dass solche Kapitalanlagen mit ganz erheblichen Risiken bis hin zu einem möglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals verbunden sind.

Das Hauptrisiko einer tiefen Geothermie besteht in dem sogen. “Fündigkeitsrisiko”. Dieses Risiko liegt darin, dass bei der Erschließung eines geothermischen Reservoirs zu wenig Thermalwasser oder zu geringe Temperaturen angetroffen werden. Diese Faktoren wirken sich insbesondere auf die Leistungsfähigkeit der geplanten Geothermiekraftwerke aus.

Weitere Risiken beinhalten die erforderlichen Tiefenbohrungen, die bei technischen oder geologischen Störungen zu erheblichen Verzögerungen bei der Errichtung des Geothermiestandortes führen können.

Schließlich kommen erhebliche Umweltrisiken in Betracht, wenn etwa der Boden oder das Grundwasser gefährdet oder gar beeinträchtigt werden.

 

Rechtsrat für Anleger mit Kapitalanlagen bei der Forever Green Gruppe, bzw. der FG Geothermie GmbH

Falls sich Anleger mit Kapitalanlagen bei der Forever Green Gruppe, bzw. der FG Geothermie GmbH bei Zeichnung ihrer Investition der mit solchen Geothermie-Projekten einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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