Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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UDI Green Building Fonds I zu schön gerechnet?

Laut einer Analyse des Kapitalanlagen-Informationsdienstes “fondstelegramm” vom 03.03.2013 kann das Beteiligungsangebot “UDI Green Building Fonds I” der UDI-Gruppe (Nürnberg) trotz einer ökologisch sinnvollen und interessanten Immobilie letztlich nicht überzeugen.

Grund hierfür sei unter anderem, dass sich mit einer Kalkulation auf Basis hoher Mietsteigerungen und niedriger Kosten mit subventionierten Auszahlungen aus einer üppig dotierten Liquiditätsreserve auf dem Papier schicke Renditen darstellen ließen. Realistisch seien diese aber nicht.

Auch lasse auch die Höhe der Vertriebsprovisionen vermuten, wo die wahren Prioritäten der Anbietern lägen.

Aus diesen Gründen sei aus Sicht des “fondstelegramm” eine interessante Immobilien (zu) schön gerechnet.

 

Das Beteiligungsangebot des “UDI Green Building Fonds I” im Überblick

Die Fondsgesellschaft UDI Green Building Fonds I FrankenCampus GmbH & Co. KG will interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, ab einer Mindestanlagesumme von € 5.000,- zuzüglich Agio mittelbar über die Emittentin in eine noch zu errichtende Immobilie in Nürnberg zu investieren. Das Besondere an dieser Immobilie soll die bevorzugte Verwendung umweltfreundlicher Baumaterialien und eine vorbildliche Energieeffizienz sein.

Die Laufzeit dieses Beteiligungsangebotes ist grundsätzlich unbestimmt, wobei eine ordentliche Kündigung erstmals zum 31.12.2025 möglich sein soll.

Das Fondsvolumen soll sich auf ein Eigenkapital von € 7,7 Mio. belaufen. Darüber hinaus will die Gesellschaft den beabsichtigten Erwerb der Immobilie mit zusätzlichem Fremdkapital in Höhe von € 8.000.000,- finanzieren.

Gründungsgesellschafter des “UDI Green Building Fonds I” sind die UDI Immobilien Verwaltungs GmbH (Roth) als Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin), die UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbH als geschäftsführende Kommanditistin und die COMPASS Treuhandgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistin. Die vorgesehene Mittelverwendungskontrolle soll durch die Rödl Treuhand Hamburg GmbH erfolgen.

Angeboten wird diese Kapitalanlage von der UDI Beratungsgesellschaft mbH.

 

Die Risiken einer Beteiligung an dem “UDI Green Building Fonds I”

Im Hinblick auf die Einschätzung des “fondstelegramm” besteht bei dem Beteiligungsangebot “UDI Green Building Fonds I” grundsätzlich die Gefahr, dass die Prognosen der Emittentin nicht eintreten und dadurch mehr oder weniger Verluste bei den investierten Anlegern entstehen.

Darüber hinaus besteht aufgrund der vorgesehenen nicht unerheblichen Fremdfinanzierung des von der Fondsgesellschaft geplanten Immobilienkaufs das Risiko, dass die finanzierende Bank die Fondsimmobilie als Sicherheit verwertet, wenn die Fondsgesellschaft nicht mehr in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag zu begleichen und dieser von der Bank gekündigt wird.

Auch mögliche Interessenkonflikte bei der geschäftsführenden Kommanditistin, die sowohl Gesellschafter- wie auch Gesellschaftsinteressen wahrnimmt, können zu finanziellen Nachteilen bei den Anlegern führen.

Des Weiteren besteht bei dem “UDI Green Building Fonds I” ein sogenanntes Schlüsselpersonenrisiko, da das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft vorrangig von den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen der vielfältig verflochtenen UDI-Gruppe abhängig ist.

Das maximale Risiko für Anleger dieses Fonds soll laut Prospektangaben in einem möglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals nebst Agio liegen. Dieses Risiko kann sich beispielsweise im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft realisieren.

Bei denjenigen Anlegern, die das eingesetzte Kapital durch ein privates Darlehen finanziert haben und nicht mehr in der Lage sind, die Kosten für Zins und Tilgung aus eigenen Mitteln zu zahlen, droht in einem solchen Falle unter Umständen eine weitergehende Verschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Anleger des “UDI Green Building Fonds I”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Anteile an der Fondsgesellschaft der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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