Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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DEB Deutsche Energie Beratung GmbH in der Kritik von Anlegern

Laut zweier aktueller Veröffentlichungen auf den Internetseiten der Verbraucher-Portale “Verbraucherschutzform.berlin” und “Diebewertung.de” vom 09.01.2018 sollen sich Hinweise darauf verdichten, dass Kunden der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH (Hamburg) mit der Entwicklung ihres finanziellen Engagements bei dieser Gesellschaft unzufrieden sind.

Der Grund für diese Unzufriedenheit soll darin liegen, dass sich die Fertigstellung der von den Anlegern über die DEB Deutsche Energie Beratung GmbH (GF: Ove Burmeister) gekauften Photovoltaik-, bzw. Solar-Anlagen seit Monaten verzögere, so dass sie keinerlei Einnahmen hätten, aber die für den Kauf dieser Anlagen aufgenommenen Kredite bedienen müssten.

Auch unserer Kanzlei liegt ein Schreiben eines betroffenen Anlegers vor, dem sein Finanzberater ein solches Solar-Investment bei der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH und ihrem Geschäftsführer Ove Burmeister (Hamburg) empfohlen und vermittelt hatte. Dieser Anleger hat seine Anlage im Frühjahr des Jahres 2016 mittels einer entsprechenden Fremdfinanzierung gekauft und bereits im Herbst desselben Jahres sollte die Übergabe dieser Anlage erfolgen. Allerdings wurde nach seinen Angaben die betreffende Anlage bis heute noch nicht errichtet, weswegen auch er seit 2016 zwar die Zinsen für die Finanzierung zahlen müsse, aber über keinerlei Einnahmen aus der Photovoltaik-Anlage verfüge.

 

Das Geschäftsmodell der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH (Hamburg)

Die DEB Deutsche Energie Beratung GmbH (Hamburg), vertreten durch ihren Geschäftsführer Ove Burmeister bezeichnet sich selbst auf ihrer Website “www.deb24.de” als Spezialisten für Photovoltaik-, bzw. Solar-Anlagen der dritten Generation. Ihr Angebot soll sich an “risikoaverse” und gleichzeitig ertragsorientierte Unternehmen und Privatpersonen richten, die alle Vorteile einer Photovoltaikanlage nutzen wollten, aber kein eigenes Dach besitzen würden.

Aus diesem Grunde biete man interessierten Anlegern ein “Direkteigentum” an Solar-Anlagen an, die auf langfristig gepachteten Großdächern oder Freiflächen aufgestellt werden sollen.

Abgesichert werden soll dieses “Realeigentum” an den gekauften Solar-Anlagen durch einen Grundbucheintrag. Jeder Käufer bekäme eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch derjenigen Immobilie eingetragen, auf deren Dach die Anlage errichtet werden soll.

Im Übrigen könne der Erwerb entweder durch Barzahlung oder eine Bankfinanzierung erfolgen.

 

Rechtsrat für unzufriedene Käufer von Photovoltaikanlagen der DEB Deutsche Energieberatung GmbH (GF: Ove Burmeister, Hamburg)

Falls Kunden der Deutsche Energieberatung GmbH aus Hamburg von Verzögerungen bei der Fertigstellung der von ihnen gekauften Photovoltaik-, bzw. Solar-Anlage betroffen sind und wegen ihrer Kosten einerseits und ihrer Einnahmeausfälle andererseits die Verträge mit der DEB Deutsche Energieberatung GmbH und/oder der finanzierenden Bank rückabwickeln möchten, sollten von einem Anwalt prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen zustehen, um möglicherweise einen nachhaltigen Schaden im Zusammenhang mit ihrem vorliegenden Investment abzuwenden.

So liegen unserer Kanzlei mehrere Urteile zu vergleichbaren Fällen vor, in denen die den Kauf solcher Photovoltaik-, bzw. Solar-Anlagen finanzierenden Banken wegen eines “verbundenen Geschäfts”, zwischen Kauf- und Darlehensvertrag zur vollständigen Rückabwicklung ihrer Kredite gegenüber den betroffenen Anlegern verurteilt wurden. Sofern die Verträge im Rahmen eines sogenannten Haustür-Geschäfts oder im Wege des sogenannten Fernabsatzes, bzw. außerhalb geschlossener Geschäftsräume angebahnt wurden, können diese möglicherweise auch heute noch wirksam widerrufen werden mit der Folge, dass sie dann von den jeweiligen Vertragspartnern vollständig rückabzuwickeln wären.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von einem Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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