Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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AK Anlage und Kapital Deutschland AG – Erhebliche Risiken des Nachrangdarlehens “Immozins 5,5”

Die AK Anlage und Kapital Deutschland AG (Berlin) bietet laut ihrem Vermögensanlagen-Informationsblatt vom 26.01.2021 Vermögensanlagen in Form von unverbrieften Nachrangdarlehen namens “Immozins 5,5” mit einem qualifizierten Rangrücktritt an.

Mit dieser Vermögensanlage will die Emittentin unter anderem den Erwerb, die Entwicklung und den Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken und die Beteiligung an anderen Unternehmen finanzieren.

Nach eigenen Angaben der AK Anlage und Kapital Deutschland AG verfolgt sie die Anlagestrategie, mit der Durchführung ihrer Geschäftspolitik die auf das eingesetzte Kapital kalkulierten Zinsen und eine attraktive Rendite zu erwirtschaften.

 

Das Anlageobjekt des Nachrangdarlehens “Immozins 5,5” der AK Anlage und Kapital Deutschland AG

Anlageobjekt der Vermögensanlage “Immozins 5,5” ist eine Unternehmensfinanzierung der Emittentin, um neue Investitionen durch den Kauf und die Finanzierung von Immobilien einschließlich deren Entwicklungskosten zu realisieren.

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet für alle Anleger einheitlich am 31.12.2024 und kann vor Ablauf dieses Datums nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt ebenso wie das Recht zum Widerruf unberührt.

Während seiner Laufzeit sollen Anleger Anspruch auf einen festen Zins vom 5,5% p.a. bezogen auf den (Nachrang-) Darlehensbetrag haben.

Nach dem Ende der Laufzeit soll zum 31.12.2024, spätestens aber zum 30.06.2025 die Tilgung der Nachrangdarlehen erfolgen.

 

Die Risiken der Vermögensanlage “Immozins 5,5” im Falle einer Insolvenz der Emittentin

Im Falle einer Insolvenz der AK Anlage und Kapital Deutschland AG droht investierten Anlegern der teilweise oder vollständige Verlust des einsetzten Kapitals.

Falls Anleger den Erwerb dieser Vermögensanlage selbst fremdfinanziert haben, kann dies dazu führen, dass sie ungeachtet des (Total-) Verlustes und der ausbleibenden Zinsen aus dem Nachrangdarlehen verpflichtet bleiben, die Zinsen und Kosten ihrer Fremdfinanzierung weiter zu tragen. Diese Kostentragungspflicht kann schlimmstenfalls sogar zur (Privat-) Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Anlegers selbst führen, wenn sein Privatvermögen nicht zur Bedienung der Fremdfinanzierung ausreicht.

Das Nachrangdarlehen “Immozins 5,5” hat den Charakter einer unternehmerischen Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion, so dass das Risiko der Anleger noch über das allgemeine Ausfallrisiko im Falle einer Insolvenz der Emittentin hinausgeht.

Laut Vermögensinformationsblatt bewirkt der qualifizierte Nachrang des Darlehens, dass die Geltendmachung sämtlicher Forderungen des Anlegers aus dem Nachrangdarlehen gegen die AK Anlage und Kapital Deutschland AG soweit und solange ausgeschlossen sind, wie die Geltendmachung dieser Ansprüche einen Insolvenzgrund bei der Emittentin herbeiführen würden.

Sämtliche Forderungen der Anleger aus den Nachrangdarlehen treten im Rang hinter die sonstigen vorrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin zurück.

Eine schuldrechtliche oder dingliche Absicherung besteht ausdrücklich nicht.

 

Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Nachrangdarlehen der AK Anlage und Kapital Deutschland AG

Falls sich Anleger bei Zeichnung eines Nachrangdarlehens der Emittentin der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken bis hin zu ihrer (Privat-) Insolvenz nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, sich von dieser Kapitalanlage vorzeitig zu lösen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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