Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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7×7 Unternehmensgruppe will Moratorium

Die 7×7 Unternehmensgruppe aus Bonn (7×7 finanz GmbH, 7×7 Sachwerte West I. GmbH & Co. KG, Sieben Werte eG, 7×7 Energiewerte Deutschland, 7×7 Invest AG und viele mehr) fordert durch ihren Geschäftsführer Andreas Mankel von ihren Anlegern aktuell mit Schreiben vom 30.09.2024 die Zustimmung zu einem fragwürdigen Moratorium.

Begründet wird dies damit, dass aufgrund der Entwicklungen in und nach der Corona-Krise eine Neuordnung der Prozesse und Strukturen erforderlich sei, die Zeit und Geld kosten würde.

Ansonsten stünde voraussichtlich die Insolvenz von einigen Firmen der 7×7-Gruppe bevor.

 

Umwandlung und Überführung von Anlagen bei der 7×7 Unternehmensgruppe in ein Genossenschaftsmodell?

Ihre Probleme und finanziellen Schwierigkeiten will die Unternehmensgruppe dadurch lösen, dass die einzelnen Anlagen in eine “Genossenschaftswelt” umgewandelt, bzw. überführt werden sollen.

Zu diesem Zweck sei geplant, ab dem 01.10.2024, jegliche Zinszahlung, Auszahlung und Rückzahlung für Anlegergelder bis auf weiteres auszusetzen.

Außerdem sollen sämtliche Anlagen und Verträge auf “erfolgsabhängige Produkte” mit einer “vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre” umgestellt oder diese sogar gänzlich zins- und tilgungsfrei gestellt werden.

Alle Energieunternehmen der Firmengruppe würden in eine ENEMOWA eG überführt. Die Immobilienprojekte sollen auf dem Immobilienmarkt angeboten oder alternativ an regionale Wohnungsbaugenossenschaften verkauft werden.

 

Unsere vorläufige Bewertung zu dem geplanten Moratorium der 7×7 Gruppe

Die vollständige Aussetzung aller Zinszahlungen, Auszahlungen und Rückzahlungen ab dem 01.10.2024 dürfte die Gefahr einer Insolvenz bei einzelnen Gesellschaften der Unternehmensgruppe tatsächlich signifikant erhöhen. Mit dem Plan, alle bestehenden Verträge auf Produkte mit einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre zu versehen, würden jedoch alle Risiken einseitig auf die Anleger verschoben, da dann alle anderen Gläubiger vorrangig befriedigt werden müssten und die Anleger im Falle einer Insolvenz voraussichtlich überhaupt nichts mehr von den durch sie finanzierten Vermögenswerten zurückerhalten würden.

Vor diesem Hintergrund sollte sich jeder Anleger sehr gut überlegen, ob er den Vorschlägen der 7×7 Unternehmensgruppe für eine Umstellung seiner Verträge tatsächlich Folge leistet.

 

Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Anlagen bei der 7×7 Unternehmensgruppe

Vor ihrer endgültigen Entscheidung über das von Andreas Mankel angekündigte Moratorium sollten betroffene Anleger der 7×7 Gruppe von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und gegebenenfalls welche anderen Möglichkeiten bestehen, ihr dort investiertes Kapital möglichst in voller Höhe zurückzuerhalten.

Eine solche Möglichkeit könnte unter Umständen auch darin bestehen, den Anlageberater oder Anlagevermittler auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit der Empfehlung einer Anlage bei der Unternehmensgruppe in Anspruch zu nehmen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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