Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Deutsche Finance Group – News vom Handelsblatt

In einem lesenswerten Artikel vom 07.10.2025 hat das Wirtschaftsmagazin „Handelsblatt“ jüngst ausführlich über die sich aufbauende Krise und Probleme bei der Deutsche Finance Group berichtet. Die Tatsache, dass die Unternehmensgruppe massiv Stellen abbaue, dass die Ergebnisse der Investmentgesellschaften unter den Erwartungen liegen würden und dass sich die Veröffentlichung der Geschäftsberichte verzögere, lasse die dort investierten Anleger nervös werden.

 

Probleme der Deutsche Finance Group wegen rückläufigem Neugeschäft?

Die Unternehmensgruppe bietet seit mehreren Jahren unter anderem für Privatanleger Investitionen in Immobilien und Infrastrukturprojekte an und hat nach eigenen Angaben mehr als eine Milliarde Euro bei mehr als fünfzigtausend Anlegern eingesammelt.

Offen bleibt, inwieweit die Schwierigkeiten des Konzerns in jüngster Zeit auf eine geringere Nachfrage nach den Anlageangeboten der Gruppe zurückzuführen sind.

Laut Handelsblatt wurde ihm Jahre 2023 nur noch etwa halb so viel an Neu- und Privatkundengeschäft platziert, als im Vorjahr.

Beunruhigend sei zudem, dass Geschäftsberichte teilweise ausstünden, womit sich auch Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschäftigen soll.

 

Weitere beunruhigende Neuigkeiten: Rating-Agentur Scope setzt Asset Management Rating der DF Deutsche Finance Holding AG unter Beobachtung

Ebenfalls nicht zur Beruhigung der Anleger bei der Deutsche Finance Group trägt bei, dass die Berliner Ratingagentur „Scope“ erst kürzlich das Asset Management Rating der Holding auf „under review for possible downgrade“ gesetzt hat.

Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass sich im Rahmen der Analyse Fragestellungen ergeben hätten, deren Klärung noch ausstehe. Vorerst kritisch würden die letzten Leistungskennzahlen des Asset Managers gesehen, die eine Herabstufung des Ratings wahrscheinlich machen würden.

Keine guten Aussichten also für Anleger, die ihre Gelder in einen der Fonds, bzw. eine der Investmentgesellschaften der Unternehmensgruppe investiert haben und auf die Auszahlung des ihnen prognostizierten Auseinandersetzungsguthabens warten.

 

Investmentfonds wegen hohem Risiko und Kosten für sicherheitsbewusste Privatanleger ungeeignet?

Da die Beteiligungen an den Investmentgesellschaften der Deutsche Finance Group mehr oder weniger hohe Risiken aufweisen, stellt sich für viele konservative und eigentlich risikoscheue Anleger die Frage, ob die angebotenen Beteiligungen für sie und ihren Anlagehorizont überhaupt geeignet sind, bzw. waren.

Bei solchen Anlageangeboten besteht grundsätzlich immer die Gefahr eines Totalverlustes der dort investierten Gelder. Falls Anleger ihre Einlage fremdfinanziert haben, die Auszahlung von Ausschüttungen oder die Rückzahlung des Auseinandersetzungsguthabens ganz oder teilweise ausbleibt und die Anleger nicht in der Lage sind, die Aufwendungen für Zins und Tilgung der Anteilsfinanzierung aus sonstigen Mitteln aufzubringen, kann dies im schlimmsten Falle sogar zu deren (Privat-) Insolvenz führen.

Vor diesem Hintergrund sollten sich Anleger, denen ihre Beteiligung durch einen Anlageberater oder Anlagevermittler empfohlen wurde, immer die Frage stellen, ob diese Empfehlung aus ihrer Sicht tatsächlich anleger- und anlagegerecht war.

Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, könnten sich hieraus Schadensersatzansprüche gegen den beteiligten Berater oder Vermittler wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung ergeben, die im Ergebnis auf eine (Rück-) Erstattung ihrer Einlagen gerichtet wären.

 

Rechtsrat für Anleger und Investoren der Deutsche Finance Group

Anleger, die sich durch die Versprechen und Prognosen der Anbieterin getäuscht fühlen oder die den Verdacht haben, von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft über die Risiken ihrer Anlage aufgeklärt und beraten worden zu sein, sollten von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob ihnen ein auf Rückerstattung ihrer Einlage gerichteter Schadensersatzanspruch zusteht.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.

In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.

Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche auf Auszahlung beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie während des gesamten Insolvenzverfahrens auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.

Falls sich Anleger in einer sogenannten „Interessengemeinschaft“ organisiert haben, beraten und betreuen wir die einzelnen Anleger sowohl hinsichtlich ihrer Einzelinteressen wie auch hinsichtlich ihrer Stellung als Mitglied der jeweiligen Interessengemeinschaft.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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