Nachdem bereits der Investmentfonds „Club Deal Boston III“ seine Anleger am 12.05.2025 auf Probleme beim Bau der dort geplanten Fondsimmobilien hingewiesen hat, teilt auch die DF Deutsche Finance Investment Fund 21 – Club Deal Boston IV – GmbH & Co. geschlossene InvKG ihren Investoren mit, dass die Bautätigkeit für die Gebäude 89 South Street und 0 Windsor noch nicht aufgenommen worden wäre, um für die Anleger kein zusätzliches Risiko einzugehen.
Grund hierfür seien veränderte Rahmenbedingungen, die eine Anpassung der Erwartungen erfordern würden, weswegen mit einem verlängerten Zeitrahmen für die Umsetzung der Projekte zu rechnen sei und die Laufzeit des Fonds und damit auch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens um bis zu zwei Jahre verlängert werden müsse.
Laut ihrer schriftlichen Bewertung geht die Fondsgesellschaft davon aus, dass positive Zeichen für eine künftige Markterholung erkennbar wären, dass die Objekte selbst aber gut positioniert seien, um an einer solchen Erholung zu partizipieren.
Mit einem kurzfristigen Verkauf ohne Laufzeitverlängerung würde sich voraussichtlich das Risiko eines signifikanten Verlustes realisieren.
Deutsche Finance Investment Fund 21 Club Deal Boston IV im Überblick
Der Investmentfonds „Club Deal Boston IV“ der Deutsche Finance Gruppe sollte planmäßig als Co-Investor mittelbar in zwei neu zu errichtende Labor- und Büroimmobilien investieren und diese an interessierte Nutzer vermieten.
Ab einer Mindesteinzahlung von USD 25.000,- zuzüglich Agio konnten sich Privatanleger an diesem Projekt beteiligen, wobei die Anlagedauer ursprünglich auf etwas mehr als vier Jahre veranschlagt war. Dabei wurde den Anlegern bei planmäßigem Verlauf ein Gesamtmittelrückfluss von 140% ihrer Einlage in Aussicht gestellt.
Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds ist die DF Deutsche Finance Investment GmbH. Das platzierte Kommanditkapital soll sich nach Angabe der Anbieterin auf insgesamt rund USD 215.000.000,- und die Anzahl der Investoren auf 2.494 belaufen.
Die Risiken des DF Investment Fund 21 aus Anlegersicht
Bei Licht betrachtet handelt es sich bei dem „Club Deal Boston IV“ um ein Anlageangebot der Deutsche Finance Group mit hohen Risiken, das für sicherheitsorientierte Anleger eher ungeeignet sein dürfte.
Solche Risiken ergeben sich etwa aus der Investitionstätigkeit des Investmentfonds, aus dem Management und den Schlüsselpersonen, aus einer Fremdfinanzierung auf Ebene des Fonds oder der Anlageobjekte sowie aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten oder Interessenkonflikten.
Alle diese Risiken können zu einem Totalverlust und bei einer Fremdfinanzierung der Einlage durch den Privatanleger schlimmstenfalls sogar zu dessen (Privat-) Insolvenz führen, wenn er die Zins- und Tilgungsleistungen mangels Ausschüttungen oder Rückzahlungen seitens der Fondsgesellschaft nicht mehr aus anderen finanziellen Mitteln begleichen kann.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner des „Club Deal Boston IV“ der DF Deutsche Finance
Falls Anlegern, die ihr Geld eigentlich sicher anlegen wollten, von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler zur Zeichnung dieser hochriskanten Anlage geraten wurde, sollten Sie in jedem Falle von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens prüfen lassen, ob sie diesen Berater oder Vermittler wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können.
Diese Berater und Vermittler verfügen von Gesetzes wegen regelmäßig über eine Berufs-, bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die für eine solche Falschberatung grundsätzlich auch dann eintreten muss, wenn der Anlageberater oder -vermittler pleite ist.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.
In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.
Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche auf Auszahlung beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie im gesamten Insolvenzverfahren auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.
Falls sich Anleger in einer sogenannten „Interessengemeinschaft“ organisiert haben, beraten und betreuen wir die einzelnen Anleger sowohl hinsichtlich ihrer Einzelinteressen wie auch hinsichtlich ihrer Stellung als Mitglied der jeweiligen Interessengemeinschaft.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

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