In Sachen Gallus Immobilien eG und anderer Gesellschaften der Gallus Immobilien Gruppe aus Deutschland und der Schweiz haben die Anwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen für ihre Mandanten und Kapitalanleger trotz diverser Insolvenzverfahren bei den Anlagegesellschaften inzwischen mehrere Urteile gegen Anlageberater und Anlagevermittler wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung erstritten.
In anderen Fällen konnten Vergleiche mit den betreffenden Beratern und Vermittlern abgeschlossen werden, die zu einem erheblichen Rückfluss verlorener Anlagebeträge geführt haben.
Weitere Gerichtsverfahren sind noch anhängig und werden wohl in Kürze entschieden oder verglichen werden.
Über unsere gesammelten Erfahrungen im Zusammenhang mit diesen Gerichtsverfahren gegen die Vermittler von Anlageangeboten der Gallus Immobilien Gruppe können wir aktuell wie folgt berichten:
Urteil gegen Anlagevermittler wegen Nachrangdarlehen der Gallus Immobilien 2 GmbH & Co. KG
In einem der genannten Fälle wurde der Vermittler mehrerer Nachrangdarlehen zu Gunsten der Gallus Immobilien 2 GmbH & Co. KG in voller Höhe zur Erstattung der von unserem Mandanten investierten Geldbeträge verurteilt, weil er sich diesem gegenüber als freier und unabhängiger Anlageberater geriert und die „Gallus Immobilien Anlage“ als seinen „Favoriten“ unter verschiedenen Anlagemöglichkeiten bezeichnet hatte.
Das mit diesem Verfahren befasste Gericht hat in seinem Urteil zu Recht bestätigt, dass aufgrund dieser Tätigkeit als Anlageberater, bzw. Anlagevermittler zumindest ein sogenannter Auskunftsvertrag mit dem Anleger zustande gekommen sei und dass der betreffende Berater, bzw. Vermittler seine Pflichten aus diesem Vertrag dem Anleger gegenüber verletzt habe.
Konkret begründet wurde diese Entscheidung unter anderem damit, dass der Berater, bzw. Vermittler seiner Pflicht zur Prüfung der wirtschaftlichen Plausibilität dieser „Kapitalanlage“ sowie der Bonität und Seriosität der dahinter stehenden Initiatoren und Kapitalsuchenden nicht nachgekommen sei, weswegen er dem betroffenen Anleger vollumfänglich auf Schadensersatz hafte.
Fehlerhafte Aufklärung und Beratung bei Teilschuldverschreibung „Gallus 8% 2023“ der GIK 2 GmbH & Co. KG
Ein anderes Urteil betraf die auf Empfehlung eines Anlagevermittlers für die Zeichnung der Teilschuldverschreibung „Gallus 8% 2023“ der GIK 2 GmbH & Co.KG durch eine Mandantin unserer Kanzlei.
In diesem Fall wurde die Verurteilung des betreffenden Anlagevermittlers unter anderem darauf gestützt, dass nach dem festgestellten Sachverhalt deswegen von einer fehlerhaften Aufklärung und Beratung auszugehen war, weil er die konkreten Besonderheiten und Risiken dieser Anlage in den Beratungs-, bzw. Vermittlungsgesprächen gegenüber der Anlegerin verharmlost und heruntergespielt hat. Da im Übrigen zu vermuten sei, dass unsere Mandantin die Teilschuldverschreibung „Gallus 8% 2023“ der GIK 2 GmbH & Co. KG nicht gezeichnet hätte, wenn sie vollständig und richtig aufgeklärt worden wäre, sei die fehlerhafte Aufklärung und Beratung auch ursächlich für die Zeichnung und den Verlust des Anlagekapitals gewesen, weswegen er der betreffenden Anlegerin die in diese Kapitalanlage investierten Gelder in voller Höhe ersetzen müsse.
Vergleiche auch im Zusammenhang mit der im Insolvenzverfahren befindlichen Gallus Immobilien eG
In mehreren Verfahren, in denen die Anleger als „investierende Mitglieder“ der Gallus Immobilien eG beigetreten sind und über diese Genossenschaft ebenfalls Nachrangdarlehen oder andere Anlageangebote gezeichnet haben, wurden auch diverse Vergleiche mit den betreffenden Anlagevermittlern abgeschlossen, in denen sich diese zur Erstattung zumindest eines Teils des verlorenen Anlagekapitals verpflichtet hatten.
Einzelheiten hierzu können an dieser Stelle jedoch nicht genannt werden, da die betreffenden Vergleiche allesamt eine Verschwiegenheitsklausel enthalten.
Das Insolvenzverfahren bei der Gallus Immobilien eG selbst dauert an.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Anlageangeboten der Gallus Immobilien Gruppe, bzw. der Gallus Immobilien eG
Falls sich Anleger und Zeichner von Nachrangdarlehen, Teilschuldverschreibungen oder anderen Anlageangeboten der Gallus Immobilien eG oder anderer Gesellschaften der Gallus Immobilien Gruppe von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten fühlen, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob mit hinreichender Aussicht auf Erfolg Schadensersatzansprüche gegen den betreffenden Berater, bzw. Vermittler geltend gemacht werden können.
Von Gesetzes wegen müssten diese Berater und Vermittler über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügen, die in der Regel auch dann für den durch fehlerhafte Aufklärung und Beratung verursachten Schaden aufzukommen hat, wenn der Vermittler selbst insolvent oder zahlungsunfähig ist.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.
In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.
Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche auf Auszahlung beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie im gesamten Insolvenzverfahren auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.
Falls sich Anleger in einer sogenannten „Interessengemeinschaft“ organisiert haben, beraten und betreuen wir die einzelnen Anleger sowohl hinsichtlich ihrer Einzelinteressen wie auch hinsichtlich ihrer Stellung als Mitglied der jeweiligen Interessengemeinschaft.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles und einer eventuellen Klage.

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