Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
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Euro Grundinvest Deutschland 18: Neue Informationen zur wirtschaftlichen Lage

In einem Rundschreiben vom März 2016 teilt die Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG ihren Anlegern mit, dass die von der Fondsgesellschaft beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nunmehr eine Datengrundlage für die Erstellung der zurückliegenden Jahresabschlüsse geschaffen habe, so dass in Kürze der aktuelle Status des Fonds mitgeteilt werden könne. Danach…

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Bausparvertrag: Kündigung durch Bausparkasse laut OLG Stuttgart unzulässig

Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30.03.2016 (Az. 9 U 171/15) ist die Kündigung eines zuteilungsreifen und nach Eintritt der Zuteilungsreife nicht mehr weiter besparten Bausparvertrages durch die Bausparkasse grundsätzlich unzulässig. Insbesondere könne sich die Bausparkasse in solchen Fällen nicht auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB berufen, wonach…

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DF Deutsche Finance Private Fund I in der Kritik des “fondstelegramm”

In einer Analyse des “DF Deutsche Finance Private Fund I” meint der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm”, dass die Diversifizierung dieses Fonds in zahlreiche Zielfonds, mehrere Investmentländer und unterschiedliche Nutzungsarten zwar hoch sei. Allerdings seien auch die dabei verursachten Nebenkosten erheblich, wobei Anbieter erst noch beweisen müsse, dass die in Aussicht gestellten Gewinne am Ende…

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Leonidas Associates XVII: Ratingagentur Scope stuft Beteiligung herab

Laut einer Meldung der Ratingagentur Scope vom 16.02.2016 hat diese das Beteiligungsangebot “Leonidas Associates XVII” der Leonidas Associates GmbH von “bb AIF” auf “bbb AIF” herabgestuft und ihr früheres Rating zurückgezogen. Begründet wurde diese Maßnahme von der Scope Ratings AG u.a. damit, dass die Herabstufung ihre Erwartung einer deutlich höheren…

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Widerrufsrecht bei Immobilien-Darlehen erlischt am 21.06.2016

Am 18.02.2016 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in geänderter Fassung angenommen und in diesem Zusammenhang u.a. beschlossen, dass das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen, für die wegen ungültiger Widerrufsbelehrungen derzeit noch ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht besteht, drei Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes und damit am 21.06.2016…