Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
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MCE 08 Sternenflotte IC4: Intransparentes Jonglieren mit Rücklagen?

Laut einer Bewertung des Brancheninformationsdienstes „fondstelegramm“ vom 15.06.2011 ist bei dem Zweitmarkt-Schiffsfonds „MCE 08 Sternenflotte IC4“ der MCE Unternehmensgruppe (Hamburg) ein intransparentes Jonglieren mit Rücklagen festzustellen, das laut „fondstelegramm“ in einem geschlossenen Fonds nichts zu suchen habe. Begründet wird diese Einschätzung vom „fondstelegramm“ u.a. damit, dass ein Großteil des Eigenkapitals des…

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Stiftung Warentest – „Fondsidee der CIS AG ist gescheitert“

In einer Meldung vom 24.06.2011 berichtet das Verbrauchermagazin „Stiftung Warentest“ über Mandanten unserer Kanzlei, denen von Mitarbeitern des Finanzvertriebs Carpediem GmbH Beteiligungen an hochriskanten Zinsdifferenzfonds der CIS AG (CIS Deutschland AG) als angebliche Altersvorsorge vermittelt wurden. Dabei wird von „Stiftung Warentest“ darauf hingewiesen, dass nach Auffassung unserer Anwälte wegen fehlerhafter Anlageberatung…

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SHEDLIN Latin American Property 1 ein Fonds der höchsten Risikoklasse?

In einer Bewertung des Anlageangebotes der SHEDLIN Latin American Property 1 GmbH & Co. KG kommt der Kapitalanlagen-Informationsdienst „fondstelegramm“ zu dem Ergebnis, dass es sich hierbei um einen Fonds der allerhöchsten Risikoklasse handelt, der in seinem Aufbau und seiner Herangehensweise nicht dem aktuellen Anlegerwunsch nach einfachen Strukturen und Sicherheit gerecht…

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Aquila AgrarINVEST III: Für Anleger empfehlenswert oder riskant?

Mit ihrem Beteiligungsangebot „Aquila AgrarINVEST III“ bietet die Aquila Capital Gruppe interessierten Anlegern die Möglichkeit an, in die Assetklasse „Agrar“ zu investieren. Konkret soll eine Investition in Milchfarmen in Neuseeland erfolgen. Die Emittentin Aquila Capital Structured Assets GmbH bewirbt dieses Investment in ihrem Prospekt u.a. damit, dass weltweit jeden Tag über…

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Prokon hat Anleger auch auf Risiken ihrer Genussrechte hinzuweisen

Nachdem das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 15.03.2011 (Az. 5 O 66/10) die Prokon wegen unerlaubter Werbung für ihre Genussrechte verurteilt hat, darf diese in ihren Prospekten nicht mehr einseitig die (angebliche) Sicherheit und Wertbeständigkeit der Prokon-Genussrechte hervorheben, ohne gleichzeitig auf die damit einhergehenden (Verlust-) Risiken bis hin zu einem…