
DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG für Anleger ungeeignet, riskant oder gar spekulativ?
Nach einem Bericht des Brancheninformationsdienstes „fondstelegramm“ vom 07.03.2006 können „Anleger und Berater mit einem gesunden Menschenverstand“ hinsichtlich einer Beteiligung an der sog. DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG nur zu einem ablehnenden Urteil kommen. Eine Beteiligung an diesem Fonds bedeute für den Anleger ein „Investment in ein schwarzes Loch“….

BGH zu Schadensersatzansprüchen gegen Treuhänder einer Publikums-KG
Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.03.2006 (Az. II ZR 326/04) in einem von der Kanzlei Seimetz & Kollegen in erster und zweiter Instanz bearbeiteten Fall entschieden hat, unterliegen Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG wegen fehlerhafter Prospektangaben nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 68 StBerG a.F., sondern…

BGH zur Waffengleichheit bei einem Vier-Augen-Gespräch
Mit Urteil vom 27.09.2005 hat der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 216/04) in einem maßgeblich von der Kanzlei Seimetz & Kollegen betreuten Verfahren klargestellt, daß nach dem Grundsatz der Waffengleichheit grundsätzlich derjenigen Partei, die für ihr Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit zu geben ist, ihre Darstellung des Gesprächs durch eine entsprechende…

BGH zu Schadensersatzansprüchen gegen Göttinger Guppe, bzw. Securenta AG
In zwei von unserer Kanzlei geführten Parallelverfahren hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 21.03.2005 (Az. II ZR 140/03 und II ZR 310/03) entschieden, daß Anleger der sog. Göttinger Gruppe, bzw. der Securenta AG im Falle einer Aufklärungspflichtverletzung gegen die Beteiligungsgesellschaften grundsätzlich einen Anspruch auf volle Rückzahlung ihrer Einlagen durchsetzen können…

BGH zur Rückwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf und Täuschung
Mit Urteil vom 06.12.2004 hat der Bundesgerichtshof (Az. II ZR 394/02) in einem von unserer Kanzlei bearbeiteten Verfahren bestätigt, daß beim kreditfinanzierten Beitritt eines Anlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds die Bank zur vollständigen Rückabwicklung des Darlehensvertrages verpflichtet ist, wenn dieser wirksam widerrufen oder der Anleger von den Fondsinitiatoren arglistig getäuscht…