Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Autark Invest AG zur Rückzahlung eines Nachrangdarlehens verurteilt

Die Autark Invest AG (Dortmund) wurde vom Landgericht Saarbrücken mit Urteil vom 05.12.2017 dazu verpflichtet, an einen von der Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen vertretenen Anleger einen Betrag in Höhe von € 205.000,- zurückzuzahlen, den dieser in ein als Kapitalanlage gedachtes Nachrangdarlehen der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH investiert hatte.

Des Weiteren hat das Gericht in seinem Urteil festgestellt, dass der betreffende Anleger keine weiteren Zahlungen auf den Nachrangdarlehensvertrag mehr schuldet.

Außerdem muss die Autark Invest AG sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen und unseren Mandanten von sämtlichen Verbindlichkeiten freistellen, die diesem im Zusammenhang mit der Zeichnung des verfahrensgegenständlichen Nachrangdarlehens entstanden sind oder noch entstehen werden.

 

Fehlerhafte Aufklärung über Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken

In der diesem Urteil zugrunde liegenden Klageschrift hatte sich der von der Kanzlei Seimetz & Kollegen vertretene Anleger unter anderem darauf berufen, von dem Berater der Autark Invest AG (Dortmund), bzw. der vormaligen Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH unvollständig und fehlerhaft über die Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken des von ihr als Kapitalanlage angebotenen Nachrangdarlehens aufgeklärt worden zu sein.

Insbesondere wurde der Anleger von dem Berater der Gesellschaft weder über die möglichen Folgen des Nachrangs eines solchen Darlehens im Falle einer Insolvenz noch über die vielfachen Verflechtungen der Initiatoren innerhalb der Autark-Gruppe informiert.

Geltend gemacht wurde darüber hinaus, dass keinerlei Aufklärung des Anlegers über die geplanten Investitionsvorhaben des Unternehmens erfolgt ist.

 

Rechtsrat für Zeichner von Nachrangdarlehen der Autark Invest AG, bzw. der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH

Falls Zeichner von Nachrangdarlehen der Autark Invest AG (Dortmund), bzw. der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH immer noch vergeblich auf eine Rückzahlung ihres als Kapitalanlage gedachten Nachrangdarlehens warten, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, auch in ihrem Falle Schadensersatz- oder sonstige Rückzahlungsansprüche gerichtlich feststellen zu lassen. Mit einem solchen Urteil kann grundsätzlich in sämtliche noch vorhandenen Vermögenswerte der betroffenen Gesellschaften im In- und Ausland vollstreckt werden und der jeweilige Anleger sein Geld wieder zurückerhalten.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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