Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Brest-Tauros GmbH nach BaFin-Verfügung in vorläufiger Insolvenz

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Brest-Tauros GmbH mit Bescheid vom 24.05.2016 das Einlagengeschäft untersagt und die Rückabwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte angeordet hatte, wurde nunmehr vom Amtsgericht Leizpig durch Beschluss vom 09.09.2016 über das Vermögen der Brest-Tauros GmbH ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 405 IN 1742/16).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Gesellschaft wurde Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr bestellt.

Laut Anordnung des Amtsgerichts Leipzig dürfen Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diesem wurde die Aufgabe übertragen, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen der Gesellschaft im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

Ob eine endgültige Eröffnung der Insolvenz erfolgt und wann eine Gläubigerversammlung stattfinden wird, steht bislang noch nicht fest.

Das Geschäftsmodell der Brest-Tauros GmbH (vormals Brest Tauros Immobilien GmbH)

Die Brest-Tauros GmbH hatte mit Investitionsmodellen wie “Ronda II Basic” und “Ronda II Professional” interessierten Anlegern angeboten, ihr ab einer Mindestanlagesumme von € 5.000,- ein Darlehen mit Grundbuchbesicherung und verschiedenen Laufzeiten zu gewähren. Für diese Darlehen sollten die Anlegern je nach Laufzeit Zinsen von 4% p.a. bis 6,5% p.a. erhalten, die entweder jährlich nachschüssig oder monatlich zu leisten waren.

Diese Darlehen sollten über eine erstrangige Buchgrundschuld ohne Brief abgesichert und durch eine Teilgrundschuld an die jeweiligen Anleger abgetreten werden. Die Verwaltung der (Teil-) Grundschulden war treuhänderisch über einen Notar vorgesehen.

Nach eigenen Angaben wollte sich die im Jahre 2011 von den Herren Stev Krembs und Jens Steiner gegründete Brest-Tauros GmbH mit der Entwicklung von Objektstrategien und dem Handel mit Immobilienprojekten befassen und neben vermieteten Objekten auch solche mit Modernisierungsbedarf und konkretem Wertsteigerungspotenzial erwerben.

Rechtsrat für Anleger der Brest-Tauros GmbH

Anleger, bzw. Darlehensgeber der Brest-Tauros GmbH sollten im Falle der Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahrens in jedem Falle ihre Rückzahlungs-, bzw. Schadensersatzansprüche beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.

Darüberhinaus sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob und inwieweit ihnen wegen ihrer Verluste Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und gegen den Anlageberater, bzw. Anlagevermittler zustehen, der ihnen diese Investition empfohlen hatte.

 

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