Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Eventus eG in Insolvenz

Laut einem aktuellen Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Stuttgart vom 15.09.2017 befindet sich die Eventus eG in Insolvenz. Über das Vermögen der Genossenschaft wurde am 15.09.2017 auf Antrag ihres Vorstandes vom Insolvenzgericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 5 IN 780/17) und Herr Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun (Stuttgart) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Wohnungsgenossenschaft hat das Insolvenzgericht darüber hinaus angeordnet, dass etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung von Arresten in das Vermögen der Eventus eG vorerst untersagt sind, bzw. einstweilen eingestellt werden.

Verfügungen der Genossenschaft über Gegenstände der Eventus eG in Insolvenz sollen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sein, dessen Aufgabe es ist, das vorhandene Vermögen zu sichern und zu verwalten sowie zu prüfen, ob dieses Vermögen zumindest die Verfahrenskosten decken wird.

 

Neue Erkenntnisse zu den Gründen für die Insolvenz der Eventus eG in der Generalversammlung?

In der für den 16.09.2017 anberaumten Generalversammlung sollen Anleger der Genossenschaft mehr über die Hintergründe des nunmehr gestellten Insolvenzantrages erfahren.

Laut einer aktuellen Sachstandsmitteilung der Eventus eG wurden zwischenzeitlich alle Kontovollmachten des Herrn Terracciano und der Frau Lüer-Terracciano widerrufen und verschiedene Vermögenswerte in Beschlag genommen. Hierzu zählen nach Angaben des Vorstandsmitglieds Edwin Mailänder auch Privatkonten der Eheleute Terracciano, die mit Pfändungen belegt wurden.

Zudem wird darüber informiert, dass die Eheleute Terracciano auch hinter einer Reihe anderer Gesellschaften stecken sollen, die von der Eventus eG in Insolvenz ebenfalls Zahlungen für Leistungen erhalten hätten, deren Wert im Moment nicht abgeschätzt werden könne.

Unter anderem aus diesem Grunde soll in der Generalversammlung am 16.09.2017 auch über die Abberufung des Herrn Marco Terracciano als Vorstandsmitglied und über eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der Eventus eG abgestimmt werden.

Ob und wann eine Gläubigerversammlung durch den zuständigen Insolvenzverwalter einberufen wird, steht bislang noch nicht fest.

 

Rechtsrat für Anleger und Genossen der Eventus eG in Insolvenz

Falls ein endgültiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eventus eG eröffnet wird, sollten betroffene Anleger und Genossen in jedem Falle dafür Sorge tragen, dass ihre Ansprüche auf Rückerstattung ihrer Zahlungen, bzw. auf Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens in jedem Falle zur Forderungstabelle des Insolvenzverwalters angemeldet werden.

Dabei sollten sie insbesondere beachten, ob der Insolvenzverwalter ihre Forderungsanmeldung auch tatsächlich anerkennt oder diese möglicherweise bestreitet. Im Falle eines Bestreitens der angemeldeten Forderung besteht nämlich die Gefahr, dass diese im Falle einer Verteilung des verbliebenen Vermögens der Genossenschaft nicht berücksichtigt wird und die betreffenden Anleger keinerlei Zahlungen aus der Insolvenzmasse erhalten.

Wenn sich im Falle eines solchen Bestreitens mit dem zuständigen Insolvenzverwalter nicht außergerichtlich klären lässt, ob die Forderung nicht doch in vollem Umfang von ihm anerkannt wird,  sollten die betreffenden Anleger und Genossen gegebenenfalls anwaltlich prüfen lassen, ob sich die Anerkennung der angemeldeten Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter gerichtlich durchsetzen lässt, um so möglichst sicherzustellen, dass zumindest ein Teil der investierten Gelder im Rahmen der Insolvenzverteilung an sie zurückfließt.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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Ich habe Ihren Beitrag "Eventus eG in Insolvenz" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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