Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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IFK Sachwerte 3: Zu hohe Kosten und für Kleinanleger ungeeignet?

Wie der Brancheninformationsdienst “fondstelegramm” in einer Bewertung des  Fonds IFK Sachwerte 3 Beteiligungs GmbH & Co. KG vom 28.09.2012 mitteilt, soll dieses Angebot für potentielle (Klein-) Anleger wenig sinnvoll sein. Zum einen stelle sich die Frage, ob mit einer Mindestbeteiligung von € 2.000,- oder dem Angebot einer Ratenzahlung tatsächlich die für eine solche Kapitalanlage geeigneten Kunden angesprochen werden. Zum anderen disqualifiziere sich dieser Fonds aber auch schon durch die hohen anfänglichen Kosten, durch die jede substanzwertorientierte Investistion kräftig ausgehöhlt werde und auf mehr oder weniger wackeligen Beinen stünde.

Angesichts dieser Risiken erscheint eine Beteiligung für Anleger ohne einschlägige Erfahrungen mit solchen Fondsmodellen eher ungeeignet.

 

IFK Sachwerte 3 Beteiligungs GmbH & Co. KG im Überblick

Nach den Angaben im Emissionsprospekt der IFK Sachwerte 3 Beteiligungs GmbH & Co. KG verwendet die Fondsgesellschaft die Einlagen ihrer Kommanditisiten und stillen Gesellschafter zum Aufbau eines Immobilienportfolios. Diese Investitionen sollen mittelbar über die IFK Sachwerte 3 Objekt GmbH & Co. KG erfolgen. Konkret vorgesehen ist ein Portfolio aus Büro- und Einzelhandelsimmobilien mit einem Gesamtvolumen von 68 Mio. Euro.

Interessierte Anleger können bei einer Beteiligung an der IFK Sachwerte 3 Beteiligungs GmbH & Co. KG zwischen zwei Beteiligungsformen (Kommanditist, stiller Gesellschafter) und zwischen verschiedenen Beitrittsvarianten wählen. Bei Variante 1 leisten die Anleger die von ihnen gezeichnete Kommanditeinlage zzgl. Agio direkt nach Annahme der Zeichnung. Bei Variante 2 soll zunächst nur die Hälfte der Zeichnungssumme und das hälftige Agio gezahlt werden. Variante 3 sieht vor, dass zunächst lediglich 5% der gezeichneten Einlage und ein Agio von 5% gezahlt wird, der Rest in monatlichen Raten von 0,35% der Einlage. Nach Variante 4 werden sämtliche Zahlungen durch monatliche Raten erbracht.

Diejenigen Anleger, die eine Beteiligung als stille Gesellschafter gezeichnet haben, können laut Prospekt zudem zwischen einer Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2016 oder bis zum 31.12.2019, bzw. eine feste Laufzeit von 10 Jahren seit ihrem Beitritt wählen.

Kündigen können Anleger ihre Beteiligung grundsätzlich frühestens zum Ablauf des 31.12.2029, bzw. zum Ablauf der alternativ gewählten Beteiligungsdauer. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund wäre aber auch schon vorher möglich, sofern bei dem einzelnen Anleger ein solch wichtiger Grund vorliegt.

 

Anbieter der IFK Sachwerte 3 Beteiligungs GmbH & Co. KG

Die IFK Sachwerte 3 Beteiligungs GmbH & Co. KG wurde von der IFK Initiatorengesellschaft für Kapitalanlagen AG in Grünwald initiiert, die vor diesem Angebot bereits zwei andere Fonds (IFK Sachwertfonds Deutschland 1 GmbH & Co. KG, IFK Sachwertfonds Deutschland 2 GmbH & Co. KG) mit ähnlicher Fondsstruktur aufgelegt hat. Persönlich haftender Gesellschafter der Emittentin ist die IFK Beteiligungsgesellschaft mbH. Die Betreuung der Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft erfolgt laut Verkaufsprospekt durch die BVT Unternehmensgruppe.

 

Rechtsrat für Anleger des IFK Sachwerte 3 GmbH & Co. KG

Falls sich Anleger im Zeitpunkt der Zeichnung ihrer Beteiligung an dem IFK Sachwerte 3 GmbH & Co. KG der Besonderheiten und Risiken dieser Kapitalanlage nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig und fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatzansprüche gegenüber ihrem Anlageberater, bzw. Anlagevermittler oder den Initiatoren geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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