Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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IVAG: FINANZtest hält Beteiligung am “IFK Sachwertfonds Deutschland 1” für riskant

Das Verbrauchermagazin “FINANZtest” (Ausgabe 12/2009) hält Beteiligungen an dem über die IVAG vertriebenen “IFK Sachwertfonds Deutschland 1” u.a. deshalb für riskant, weil die Investitionsobjekte bei Prospektherausgabe teilweise noch nicht feststünden und das Angebot mit hohen Kosten verbunden sei.

Laut Angaben der Emittentin soll hingegen mit diesem Fonds sicherheitsorientierten Privatanlegern die Möglichkeit geboten werden, sich ab einer Mindestzeichnungssumme von € 2.000,- an einem Immobilienportfolio in Deutschland zu beteiligen, wobei die Investitionen in mehrere Objekte verschiedener Nutzungsarten an unterschiedlichen Standorten erfolgen sollen.

 

Vertriebskoordination des “IFK Sachwertfonds Deutschland 1” durch die IVAG

Die von der Fondsgesellschaft angebotenen Vermögensanlagen sollen sich  laut Angaben der Emittentin auf insgesamt € 78,5 Mio. belaufen, wovon € 67 Mio. auf Kommanditbeteiligungen und € 11,5 Mio. auf stille Beteiligungen entfallen.

Während der prognostizierten Laufzeit von 6 Jahren (bis zum 31.12.2015) sollen die Anleger des Fonds jährliche Ausschüttungen von 6,5% p.a. erhalten.

Geworben wird für die Beteiligung an dem “IFK Sachwertfonds Deutschland 1” u.a. mit der kurzen Laufzeit des Fonds, einer Sicherheit durch breite Streuung des Fondsvermögens und bonitätsstarken Mietern.

Den Anlegern werden verschiedene Beteiligungsvarianten in Aussicht gestellt, deren Unterschied im wesentlichen darin besteht, dass das Beteiligungskapital von den Anlegern durch eine Einmalzahlung, eine Ratenzahlung und eine Kombination aus Einmal- und Ratenzahlung aufgebracht werden kann.

Die Vertriebskoordination für diesen Fonds erfolgt exklusiv durch die IVAG (IV Innovative Vertriebskonzepte AG) mit Sitz in Oberhaching.

 

Rechtsrat für Anleger des “IFK Sachwertfonds Deutschland 1”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an diesem Fonds der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, die Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern (z.B. der IVAG) geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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