Die ALBIS Capital AG & Co. KG fordert ihre Anleger mittels Rundschreiben vom 27.03.2012 auf, die Liquidation der Gesellschaft zu beschliessen und die persönlich haftende Gesellschafterin (RvH Verwaltungs AG, vormals ALBIS Capital Verwaltungs AG) als Liquidatorin einzusetzen. Zugleich wird angekündigt, dass bereits geleistete Ausschüttungen zurück gefordert und ausstehende Raten, bzw. Ratenzahlungen der Anleger ggf. auch gerichtlich geltend gemacht werden.
Nach Angaben der ALBIS Capital AG & Co. KG soll bei Scheitern des Liquidationsbeschlusses eine Insolvenz der Gesellschaft unausweichlich sein, deren Kosten angeblich weit über diejenigen einer Liquidation hinausgehen würden.
Die Treuhandkommanditistin der ALBIS Capital AG & Co. KG, die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH, teilt in einem weiteren Anlegerrundschreiben vom 17.04.2012 mit, dass sie einem Gesellschafterbeschluß zur Liquidation der ALBIS Capital AG & Co. KG, der Bestellung der Komplementärin zum Liquidator und der Wiedereinlage der entnommenen Ausschüttungen nicht zustimmen könne.
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