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Insolvenzeröffnungsverfahren über Vermögen der Future Business KG aA und der Prosavus AG

Mit zwei Beschlüssen vom 15.11.2013 hat das Amtsgericht Dresden nunmehr in den Insolvenzeröffnungsverfahren über die Vermögen der Future Business KG aA (Az. 532 IN 2257/13) sowie der Prosavus AG (Az. 532 IN 2258/13) angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerinnen über Gegenstände der Insolvenzmasse nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalter wirksam sind. Drittschuldner dürfen grundsätzlich nur noch an die Verwalter und nicht mehr an die Schuldnerinnen leisten.

Als vorläufige Insolvenzverwalter hat das Gericht die Herren Dr. Bruno Kübler (Future Business KG aA) und Frank-Rüdiger Scheffler (Prosavus AG) bestellt.

Laufende Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen die beiden Unternehmen wurden vom Insolvenzgericht zur Einstellung gebracht.

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