Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Kristensen Private INVEST 03 in der Kritik von “FINANZtest”

In einer aktuellen Bewertung hat das Verbrauchermagazin “FINANZtest” (Stiftung Warentest) den geschlossenen Immobilienfonds “Kristensen Private INVEST 03” der Kristensen Invest GmbH (Berlin) als “mangelhaft” eingestuft (Ausgabe 12/2012).

Zur Abwertung hat dabei laut “FINANZtest” insbesondere der Prüfpunkt “Ertrag und Risiko” geführt, bei dem das Fremdkapitalrisiko, das Kostenrisiko und das Prognoserisiko geschlossener Immobilienfonds untersucht wurde.

Im Rahmen des Prüfpunktes “Fremdkapitalrisiko” wurde von “FINANZtest” das Verhältnis zwischen dem Kreditanteil und der Tilgung bewertet. Beim “Kostenrisiko” wurde die Höhe der Einmalkosten und der laufenden Kosten berücksichtigt und beim “Prognoserisiko” die in Aussicht gestellten Ausschüttungen und die prognostizierte Rendite der untersuchten Fonds.

Überblick über das Beteiligungsangebot “Kristensen Private INVEST 03” der Kristensen Invest GmbH

Mit ihrem Angebot will die Emittentin interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich ab einer Mindestzeichnungssumme von € 10.000,- zzgl. Agio mittelbar über die Fondsgesellschaft an dem “Fachmarktzentrum Hasporter Damm” in Delmenhorst zu beteiligen.

Für ihre Beteiligung werden den Anlegern ab dem Jahre 2013 jährliche Auszahlungen, bzw. Ausschüttungen von 6% p.a. prognostiziert und zum Ende der Fondslaufzeit ein Gesamtmittelrückfluss von ca. 203% vor Steuern in Aussicht gestellt.

Das von der Fondsgesellschaft angebotene Emissionskapital beläuft sich nach Angaben der Emittentin auf € 2,541 Mio. zzgl. Agio. Darüber hinaus will der Fonds ein Hypothekendarlehen von insgesamt € 2,8 Mio. aufnehmen.

Risiken einer Beteiligung am “Kristensen Private INVEST 03”

Bei diesem Immobilienfonds handelt es sich im Ergebnis um eine unternehmerische Beteiligung, die mit Chancen und Risiken für die beteiligten Anleger verbunden ist.

Daher können die von der Gesellschaft prognostizierten Ausschüttungen, bzw. Auszahlungen an die Anleger aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsgesellschaft geringer als angenommen ausfallen oder sogar gänzlich entfallen.

Bei einem ungünstigen wirtschaftlichen Verlauf besteht sogar das Risiko, dass die beteiligten Anleger die von ihnen eingezahlte Beteiligungssumme vollständig verlieren und somit einen Totalverlust erleiden.

Rechtsrat für Anleger des “Kristensen Private INVEST 03”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dieser Fondsgesellschaft der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

 

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