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LombardClassic Fonds: Fidentum GmbH im Insolvenzverfahren

Nach einer Meldung des Brancheninformationsdienstes “fondstelegramm” vom 08.12.2015 hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Hamburg am 04.12.2015 angeordnet, dass nur noch der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen über das Vermögen der Fidentum GmbH verfügen darf (Az. 67c IN 473/15). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in des Vermögen der Fidentum GmbH sind bis auf weiteres nicht mehr zulässig.

LombardClassic Fonds und “Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH  & Co. KG”

Die Fidentum GmbH hat u.a. die Anlagemodelle “LombardClassic” Fonds 1, 2 und 3, “SchroederLombard” und “LombardPlus” angeboten, bei denen sich Anleger als typisch stille Gesellschafter ab einer Mindestanlage von € 5.000,- an der sogen. “Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG”, bzw. der “LombardClassic 3 GmbH & Co. KG” beteiligen konnten. Versprochen wurde eine sachwertgesicherte Anlage mit einer Rendite von 7% p.a. bei einer Laufzeit von 3 Jahren mit vierteljährlicher Ausschüttung.

Geworben hatten die sogen. Lombard Classic Fonds damit, dass sie mit der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG zusammenarbeiten würden, die sich auf die Beleihung hochwertiger Gegenstände wie z.B. Uhren, Schmuck und Kunstgegenstände spezialisiert habe. Nach eigenen Angaben wurden der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG bereits mehr als € 110 Mio. aus Anlegergeldern zur Kreditvergabe zur Verfügung gestellt.

Da die Beleihungsgrenzen bei maximal 50% des jeweiligen Marktwertes der Pfandgegenstände liegen sollten, wurde nach den Erfahrungen der Fonds damit gerechnet, dass pro Pfandgegenstand wesentlich höhere Zinsen und Gebühren erwirtschaftet werden könnten, als bei normalen Pfandhäusern.

Selbst im Insolvenzfalle Lombardiums sollten die Anleger der sogen. LombardClassic Fonds durch die Abtretung der Pfandkreditforderung besichert sein.

Ob die Insolvenz der Fidentum GmbH damit zusammenhängt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG mit (vorerst nicht bestandskräftigem) Bescheid vom 04.12.2015 das von ihr ohne Erlaubnis getätigte Kreditgeschäft durch Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen und Inhaberaktien untersagt und die unverzügliche Rückabwicklung von Darlehensverträgen angeordnet hat, ist derzeit nicht bekannt.

Lombard Classic Fonds und “Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft” von der Insolvenz der Fidentum GmbH betroffen?

Inwieweit die LombardClassic Fonds, bzw. die “Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG” oder die “LombardClassic 3 GmbH & Co. KG” und damit letztlich die Anleger dieser Beteiligungsangebote selbst unmittelbar von der Insolvenz der Fidentum GmbH und der Anordung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betroffen sind, bleibt vorerst abzuwarten und bedarf noch einer besonderen Klärung und Bewertung. Dies wird vor allem auch davon abhängen, ob die in den Prospekten hervorgehobene Besicherung durch Abtretung der Pfandkreditforderungen tatsächlich besteht und werthaltig ist.

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