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Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG: BaFin untersagt unerlaubtes Kreditgeschäft und ordnet Abwicklung von Darlehensverträgen an

In einer Veröffentlichung vom 07.12.2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt, dass sie der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 04.12.2015 aufgegeben habe, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft sofort einzustellen und Darlehensverträge rückabzuwickeln. Das Betreiben von Kreditgeschäften ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll darin bestehen, dass die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen habe. Der Bescheid sei sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG gegen BaFin

Verschiedenen Medienberichten zufolge will die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG jedoch diese Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht kampflos hinnehmen und sich hiergegen zur Wehr setzen. Aus diesem Grunde sei gegen die BaFin-Verfügung auch bereits Widerspruch eingelegt worden. Desweiteren werde einstweiliger Rechtsschutz beantragt, um die sofortige Vollziehung der Anordnung aussetzen zu lassen. Von der Abwicklungsanordnung betroffen sei lediglich die Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen und Inhaberaktien, nicht aber das klassische Pfandleihgeschäft der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG mit hochwertigen Gegenständen wie Oldtimern, Gemälden oder Schmuck. Die untersagten Geschäfte würden nur etwa ein Drittel des Geschäftsvolumens des Lombardhauses ausmachen. Die jeweiligen Pfandgegenstände seien im übrigen durch einen Treuhänder (Isetreuhand GmbH) gesichert.

LombardClassic, LombardPlus, SchroederLombard und Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG

Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG hat die Gelder für die von ihr vergebenen Darlehen u.a. von Kapitalanlegern erhalten, die sich als sogen. typisch stille Gesellschafter im Rahmen der von der Fidentum GmbH emittierten Beteiligungsangebote “LombardClassic”, “LombardClassic 2”, “LombardClassic 3”, “LombardPlus” und “SchroederLombard” an der “Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG”, bzw. der “LombardClassic 3 GmbH & Co. KG” beteiligt hatten, denen eine sachwertgesicherte Mindestanlage ab € 5.000,- mit einer Verzinsung von 7% p.a. bei einer Laufzeit von 3 Jahren zugesagt worden war. Diese Beteiligungsgesellschaften haben das von den Anlegern eingezahlte Geld auf ein der Mittelverwendungskontrolle unterliegendes Konto übertragen, wo es bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG abgerufen und als Lombarddarlehen weitergereicht werden konnte. Nach Rückführung der jeweiligen Kredite sollte das Geld sofort wieder auf ein sogen. Darlehensverwendungskonto zurückgeführt werden.

Ob und inwieweit die Anleger bei “LombardClassic”, “LombardClassic 2”, “LombardClassic 3”, “LombardPlus” und “SchroederLombard” unmittelbar von dieser Untersagungsverfügung der BaFin betroffen sind und möglicherweise Verluste oder sogar einen Totalverlust ihrer Anlage zu befürchten haben, bleibt vorerst abzuwarten.

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