Mit Schreiben vom 18.02.2014 hat die MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH (Hamburg) den Anlegern des Schiffs- und Schiffsbeteiligungsfonds “MCE 09 Sternenflotte Flex” mitgeteilt, dass sich die Fondsgeschäftsführung dazu entschieden hat, die quartalsweisen Ausschüttungen, bzw. Auszahlungen bis auf weiteres auszusetzen. Begründet wurde dies von der Fondsgesellschaft u.a. damit, dass viele Zielgesellschaften aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen ihre Auszahlungspolitik geändert hätten. Diese Zielgesellschaften hielten derzeit eine erhebliche Liquidität zurück, weil die schiffsfinanzierenden Banken dies von den Schiffsgesellschaften fordern würden, um die jeweilige Liquiditätsreserve zu erhöhen.
Das Beteiligungsangebot des “MCE 09 Sternenflotte Flex”
Die MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und die MCE Fonds 09 Thesaurierende Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG haben interessierten Anlegern die Möglichkeit geboten, sich ab einer Mindestanlagesumme von € 5.000,- an der Emittentin zu beteiligen. Die eingesammelten Gelder sollten in Anteile an verschiedenen Schiffsgesellschaften investiert werden, die Schiffe im internationalen Handelsverkehr unter Tonnagesteuer betreiben. Dabei wurde nach Angaben der Emittentin eine Streuung der Investitionsmittel in unterschiedliche Schifffahrtssegmente angestrebt, um einen möglichst hohen Diversifikationsgrad zu erreichen. Der Investitionsfokus sollte zunächst auf Containerschiffen liegen.
Den Anlegern wurde auch gegen Zahlung einer zusätzlichen “Prämie” ein sogen. “Andienungsrecht” angeboten, das sie berechtigen sollte, ihre Beteiligung am sogen. “MCE 09 Sternenflotte Flex” an die MCE Schiffskapital AG mit Wirkung zum Ablauf des 23.12.2023 zu verkaufen.
Das geplante Fondsvolumen belief sich auf rd. € 30 Mio., wovon ca. € 25 Mio. auf Eigenkapital und ca. € 5 Mio. auf Fremdkapital entfallen sollten. Die Laufzeit des Fonds war, bzw. ist bis zum 31.12.2022 vorgesehen, wobei erst ab diesem Zeitpunkt eine ordentliche Kündigung möglich sein soll.
Das maximale Risiko für die am “MCE 09 Sternenflotte Flex” beteiligten Anleger besteht laut Produktinformationsblatt nicht nur in einem möglichen Totalverlust der eingezahlten Einlage, sondern darüberhinaus in einer Gefährdung des gesamten Privatvermögens bis hin zu einer möglichen (Privat-) Insolvenz.
Vermittelt wurden Beteiligungen an dieser Fondsgesellschaft in der Vergangenheit u.a. durch die Fa. Sieger Capital GmbH, bzw. die Siegercapital Wirtschaftsberatung GmbH (GF: Torsten Paulus) aus Saarbrücken.
Rechtsrat für Anleger des “MCE 09 Sternenflotte Flex”
Falls sich Anleger dieser Risiken bei Zeichnung ihrer Beteiligung nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und im Falle etwaiger Verluste Schadensersatz gegenüber dem Anlageberater, bzw. Anlagevermittler oder den Initiatoren geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.