Wie das Magazin “FONDS professionell ONLINE” in einem Beitrag vom 14.08.2014 mitteilt, will der Anbieter von Zweitmarktfonds für Schiffsbeteiligungen MCE Schiffskapital AG (Hamburg) für die Fonds “MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2”, “MCE 02 Zweitmarktportfolio” und “MCE 05 Sternenflotte” sogen. “freiwillige Kapitalerhöhungen” von bis zu 15 Prozent durchsetzen, um drohende Insolvenzen zu vermeiden. Begründet wurden diese Maßnahmen u.a. damit, dass aufgrund der seit den Jahren 2008/2009 herrschenden Krise in der Schifffahrt keine oder nur noch sehr geringe Rückflüsse aus den Zielfonds fließen würden und die Fonds der MCE Schiffskapital AG zudem auch noch an den Sanierungsmaßnahmen für die kriselnden Schiffe, bzw. Schiffsfonds teilnehmen müssten. Aufgrund der geringen Einnahmen und der laufenden Kosten für Management und Verwaltung sollen Liquiditätsengpässe drohen, die zur Insolvenz der genannten Zweitmarktfonds führen könnten.
MCE Unternehmensgruppe
Bei der MCE Unternehmensgruppe handelt es sich um einen inhabergeführten Unternehmensverbund im Bereich geschlossener Schiffsfonds, der vornehmlich sogen. Zweitmarktbeteiligungen an diversen Zielfonds (Schiffsfonds) anbietet. Das insgesamt seit Gründung platzierte Eigenkapital soll sich nach eigenen Angaben auf mehr als € 250 Mio. belaufen.
Zur MCE-Unternehmensgruppe zählen neben der MCE Schiffskapital AG noch die MCE Konzept AG & Co. KG, die MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH und die MCE Vertriebsgesellschaft mbH. Während die MCE Schiffskapital AG als Anbieterin der jeweiligen Kapitalanlagen auftritt, ist die MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH für die Betreuung der ca. 8.000,- Investoren und Anleger zuständig. Die MCE Konzept AG & Co. KG berät die Emittentinnen bei der Projektierung und Konzeption der betreffenden Beteiligungsangebote und der Bewertung, dem Erwerb sowie der Veräußerung von Schiffsbeteiligungen. Die MCE Vertriebsgesellschaft mbH hat die Eigenkapitalvermittlung, also die Platzierung des jeweiligen Kommanditkapitals übernommen.
Bislang von der MCE-Gruppe platziert wurden die Fonds “MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2”, “MCE 02 Zweitmarktportfolio”, “MCE 03 Elbtank Flottenfonds”, “MCE 04 Sternenflotte IC3”, “MCE 05 Sternenflotte”, “MCE 07 Sternenflotte FLEX”, “MCE 08 Sternenflotte IC4”, “MCE 09 Sternenflotte FLEX” und “MCE 10 Sternenflotte FLEX IC05”.
Rechtsrat für Anleger bei der MCE Schiffskapital AG
Falls Anleger mit der Forderung nach einer Kapitalerhöhung bei den von ihnen gezeichneten Fondsbeteiligungen nicht einverstanden sind, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten gegenüber dem jeweiligen Anlageberater oder Anlagevermittler, bzw. den Initiatoren Schadensersatz geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.