Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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MCE 07 Sternenflotte Flex: Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko

Mit ihrem Beteiligungsangebot an dem sogen. “MCE 07 Sternenflotte Flex” will die MCE Schiffskapital AG (Hamburg) interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, mittelbar in ein Portfolio von unterschiedlichen Schiffsbeteiligungen zu investieren und so von der Entwicklung der internationalen Seeschifffahrt zu profitieren. Der Investitionsschwerpunkt dieses Fonds soll dabei auf Containerschiffen in den Größenklassen von 4.000 bis 9.000 TEU mit einem Durchschnittsalter von rund 7 Jahren liegen und durch Beteiligungen an sogen. Bulk-Carriern und Tankern ergänzt werden.

Insgesamt strebt der Fonds eine strukturierte Zusammenstellung von Schiffsinvestitionen an, wodurch die Investoren an der wirtschaftlichen Entwicklung einer Vielzahl verschiedener Schiffe, Baujahre und Größenklassen sowie unterschiedlicher Bauwerften, Charterer und Reeder partizipieren sollen.

 

Das Beteiligungsangebot des “MCE 07 Sternenflotte Flex”

Anleger können sich ab einer Mindestbeteiligungssumme von € 5.000,- an dem “MCE 07 Sternenflotte Flex” beteiligen und sollen mit ihrer Investition eine prognostizierte “Vermögensmehrung” von 6% p.a. bis 8% p.a. erzielen können. Der Gesamtmittelrückfluss am Ende der rund zehnjährigen Fondslaufzeit wird mit ca. 170% bis 190% angegeben, bzw. bei Inanspruchnahme der angebotenen Thesaurierungsoption mit rund 230%.

Die Auszahlungen an die Anleger sollen ab dem ersten Quartal 2011 vierteljährlich erfolgen. Dabei werden ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für ihre jeweilige Beteiligung angeboten.

Entscheidet sich ein Anleger für die sogen. “Thesaurierungsoption”, werden etwaige Auszahlungen, bzw. Ausschüttungen automatisch in weitere Schiffsbeteiligungen investiert. Dies soll die Chance eröffnen, über die Laufzeit eine zusätzliche Rendite zu erzielen und so am Ende der Laufzeit die Gesamtrendite zu erhöhen.

Mit dem sogen. “Andienungsrecht Flex” wird Anlegern die Möglichkeit geboten, ihren Anteil zum Ende eines Kalenderquartals an die MCE Schiffskapital AG zu verkaufen. In einem solchen Falle will die MCE Schiffskapital AG den jeweils aktuellen Wert des Anteils auf Basis eines festgelegten Bewertungsschemas ermitteln und an den Anleger auszahlen.

Bei dem sogen. “Andienungsrecht Klassik” soll die Möglichkeit bestehen, die Beteiligung am Ende der Fondslaufzeit an die MCE Schiffskapital AG zurückzugeben und die vollständige Rückzahlung des eingezahlten Kapitals abzüglich bereits geleisteter Ausschüttungen, bzw. Auszahlungen zu erhalten.

 

Risiken einer Beteiligung am “MCE 07 Sternenflotte Flex”

Das Maximalrisiko für Anleger dieser Fondsbeteiligung besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz des Fonds realisieren.

Sollte ein Anleger seine Beteiligung durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und kann er die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens nicht mehr aus eigenen Mitteln aufbringen, besteht über das Risiko eines möglichen Totalverlustes hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis in zur (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Anleger des “MCE 07 Sternenflotte Flex”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dieser Kapitalanlage der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Beteiligung an dem “MCE 07 Sternenflotte Flex” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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