Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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7×7 Bürgerenergie I: Solaranlagen teuer eingekauft?

Laut einer Einschätzung des Kapitalanlagen-Informationsdienstes “fondstelegramm” vom 27.05.2016 hat die 7×7 Bürgerenergie I GmbH & Co. KG ihre auf diversen Deponien errichteten PV-Anlagen relativ teuer eingekauft, was sich auf die Rendite des Fonds niederschlagen könnte.

Da die bislang emittierten Vermögensanlagen der Anbieterin erst wenige Jahre laufen würden, seien daraus noch keine hinreichenden Schlussfolgerungen für die Entwicklung des vorliegenden Beteiligungsangebotes ableitbar.

Im übrigen besteht nach Angaben des “fondstelegramm” bei dem “7×7 Bürgerenergie I” ein Schlüsselpersonenrisiko, da der Gründer der 7×7-Unternehmensgruppe Herr Andreas Mankel Geschäftsführer aller zur 7×7-Gruppe gehörenden Unternehmen sei.

 

Das Angebot der 7×7 Bürgerenergie I GmbH & Co. KG im Überblick

Die 7×7 Bürgerenergie I GmbH & Co. KG bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, ab einem Mindestanlagebetrag von € 5.000,- zuzüglich Agio mittelbar in die Projektentwicklung, den Erwerb, die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik- und anderen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie in die Veräußerung der erzeugten Energie zu investieren.

Dabei kann die Beteiligung entweder durch eine Eintragung als Direktkommanditist oder über eine Treuhandgesellschaft erfolgen. Das gesamte Emissionsvolumen soll sich auf rund € 7,990 Mio. belaufen, wobei eine Erhöhung durch die Emittentin auf bis zu € 21 Mio. möglich ist.

Gründungsgesellschafter des Fonds sind die 7x7management GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die 7x7treuhand GmbH als Treuhandkommanditistin. Die kaufmännische und technische Betriebsführung erfolgt durch die 7x7service GmbH.

Die Laufzeit dieser Anlage ist bis mindestens zum 31.12.2025 vorgesehen. Erstmals ab diesem Zeitpunkt soll eine ordentliche Kündigung der Beteiligung möglich sein.

Während der Investitionsphase soll auf der Ebene der Emittentin eine unabhängige Mittelverwendungskontrolle erfolgen. Mittelverwendungskontrolleur ist die K & P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, inzwischen firmierend als 8P Partnerschaft mbB.

 

Risiken einer Beteiligung an de sogenannten “7×7 Bürgerenergie I”-Fonds

Da die Finanzierung der Investitionsvorhaben der Emittentin zum Teil über Fremdmittel von deutschen Kreditinstituten und durch Gesellschaften der 7×7 Unternehmensgruppe erfolgen soll, besteht das Risiko, dass bei ausbleibenden Zahlungen an die Darlehensgeber die entsprechenden Finanzierungsverträge vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Dadurch würden erhebliche zusätzliche Kosten für die Emittentin entstehen, was zu geringeren Ausschüttungen bis hin zu einem Totalverlust der Pflichteinlage führen könnte.

Da die 7×7 Bürgerenergie I GmbH & Co. KG nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt der Prospekterstellung einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von rund € 6,7 Mio. aufweist, ist zudem nicht auszuschließen, dass in den folgenden Geschäftsjahren keine Ausschüttungen oder Entnahmen erfolgen können, bis erstmals positive wirtschaftliche Ergebnisse erzielt werden.

Wegen der teilweise vorhandenen Personenidentität bei den jeweiligen Funktionsträgern bestehen darüber hinaus im Hinblick auf die Emittentin und die Anbieterin (facesso GmbH) Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und personeller Hinsicht, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, möglicherweise gegenläufigen Interessen nicht diejenigen Entscheidungen treffen, die sie treffen würden, wenn eine entsprechende Verflechtung nicht bestehen würde.

Das maximale Risiko für beteiligte Anleger der Emittentin besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage zuzüglich Agio. Falls Anleger ihre Beteiligung an diesem Fonds durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sind, die Mittel für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über einen eventuellen Totalverlust hinaus sogar die Gefahr einer persönlichen Verschuldung und Zahlungsunfähigkeit bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Anleger des “7×7 Bürgerenergie I”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Investition vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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