Mit Schreiben vom 12.05.2025 hat die DF Deutsche Finance Investment Fund 20 – Club Deal Boston III – GmbH & Co. geschlossene InvKG ihren Anleger mitgeteilt, dass bei dem Anlageobjekt vorübergehend die Erschließung und der Tiefbau eingestellt wurde, dass mit dem Hochbau noch nicht begonnen worden ist, um eine Markterholung abzuwarten und dass die Baustelle und die bereits erworbenen Materialien fachkundig gesichert worden seien.
Insgesamt wäre geplant, die Entwicklungs- und Bautätigkeit aufgrund der aktuellen Probleme und Erfahrungen vorübergehend stillzulegen und bei einer entsprechenden Markterholung wieder aufzunehmen, wobei allerdings mit einem reduzierten Gesamtmittelrückfluss und einer Verlängerung der Laufzeit des Fonds um bis zu 2 Jahre gerechnet werden müsse. Die Auszahlung von Ausschüttungen an die investierten Anleger bleibt weiter ausgesetzt.
Begründet wurden diese Maßnahmen von der Geschäftsführung unter anderem damit, dass aufgrund aktueller Markt- und Rahmenbedingungen die Nachfrage nach Laborflächen rapide zurückgegangen sei und dass gleichzeitig die Fertigstellung bereits während des Baubooms begonnener Projekte das verfügbare Angebot weiter erhöht habe.
Probleme der Deutsche Finance Group wegen verändertem Marktumfeld oder wegen zu hoher Gebühren?
Laut den Angaben der Geschäftsführung der DF Deutsche Finance Investment Fund 20 – Club Deal Boston III – GmbH & Co. geschlossene InvKG sollen die Probleme des Investmentfonds vor allem darauf zurückzuführen sein, dass sich das weltweite wirtschaftliche Umfeld seit der COVID-Pandemie wegen wirtschaftlicher Unsicherheiten durch geopolitische Krisen, Handelskonflikte und Lieferkettenprobleme signifikant verändert habe.
Hinzu kämen stark gestiegene Zinsen, träge Kapitalmärkte und eine zunehmende Zurückhaltung von Geldgebern bei Unternehmensfinanzierungen.
Allerdings muss sich die Deutsche Finance Group die Frage stellen lassen, ob nicht doch die Gebührenstruktur dieses und anderer Investmentfonds dazu geführt haben, dass die Auszahlung der Ausschüttungen an die Anleger der Gesellschaft zuletzt eingestellt werden musste.
Klagen gegen Anlageberater und Anlagevermittler wegen Empfehlung von Investmentfonds der Deutsche Finance Group
Die Anwälte der Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen bereiten derzeit mehrere Klagen gegen Anlageberater und Anlagevermittler wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung ihrer Mandanten bei der Empfehlung von Fonds der Deutsche Finance Group vor.
Anlageberater und Anlagevermittler sind bei der Empfehlung von Kapitalanlagen wie der DF Deutsche Finance Investment Fund 20 – Club Deal Boston III – GmbH & Co. geschlossene InvKG grundsätzlich verpflichtet, eingehend zu prüfen, ob die empfohlene Anlage für den jeweiligen Anleger wegen ihrer Risiken und ihrer eingeschränkten Fungibilität überhaupt „geeignet“, bzw. „angemessen“ ist.
Unterlassen sie eine solche Prüfung oder war diese Prüfung fehlerhaft, sind sie in der Regel schon allein aus diesem Grunde dem Anleger zur (Rück-) Erstattung seiner Einlage verpflichtet.
Auch darf ein Anlageberater oder Anlagevermittler dem Anleger gegenüber eine solche hochriskante Kapitalanlage nicht als „sicher“ bezeichnen oder deren tatsächliche Risiken anderweitig verharmlosen, da er ansonsten ebenfalls seine Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt.
Bei einer Klage gegen ihren Berater oder Vermittler müssen Anleger in der Regel auch nicht befürchten, ihre Ansprüche im Falle eines Obsiegens oder im Falle einer Pleite des Beraters oder Vermittlers unter Umständen nicht durchsetzen zu können, da diese von Gesetzes wegen über eine Berufs-, bzw. Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung verfügen müssen, die dem Anleger seinen Schaden auch im Falle einer Insolvenz des Beraters oder Vermittlers ersetzen muss.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Anteilen an der DF Deutsche Finance Investment Fund 20 – Club Deal Boston III – GmbH & Co. geschlossene InvKG
Falls sich Anleger dieses oder anderer Investmentfonds der DF Deutsche Finance Group von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler über deren Besonderheiten und Risiken unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt oder beraten fühlen, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, den Berater oder Vermittler auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.
In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.
Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche auf Auszahlung beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie während des gesamten Insolvenzverfahrens auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.
Falls sich Anleger in einer sogenannten „Interessengemeinschaft“ organisiert haben, beraten und betreuen wir die einzelnen Anleger sowohl hinsichtlich ihrer Einzelinteressen wie auch hinsichtlich ihrer Stellung als Mitglied der jeweiligen Interessengemeinschaft.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

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