Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Probleme für Deutsche Finance Investment GmbH? BaFin bestellt Sonderbeauftragten

Mit Bescheid vom 09.06.2026 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der  zur Deutsche Finance Group gehörenden Kapitalverwaltungsgesellschaft DF Deutsche Finance Investment GmbH die Erteilung von Auskünften und die Vorlage von Unterlagen angeordnet und zur Überwachung dieser Anordnung einen Sonderbeauftragten bestellt.

Nach eigenen Angaben will sich die BaFin mit Hilfe der geforderten Auskünfte und Unterlagen durch den von ihr eingesetzten Sonderbeauftragten ein Bild von der Ordnungsmäßigkeit  der Verwaltung der geschlossenen Immobilienfonds verschaffen, die von der Deutsche Finance Investment GmbH verantwortet werden.

Laut Meldung der BaFin vom 19.06.2026 sind diese Maßnahmen zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

 

Hintergründe der BaFin-Maßnahmen gegenüber der Deutsche Finance Investment GmbH

Bei der DF Deutsche Finance Investment GmbH handelt es sich im rechtlichen Sinne um eine sogenannte „Kapitalverwaltungsgesellschaft“, die den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) unterliegt. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften wird von der BaFin überwacht, die zu diesem Zweck auch Anordnungen treffen kann, welche zur Durchsetzung dieser Überwachung geeignet und erforderlich sind.

Hierzu zählt auch die Beiziehung von Unterlagen oder die Einholung von Auskünften, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies zur Überwachung eines Verbots oder Gebots des KAGB erforderlich ist. Die Bestellung eines Sonderbeauftragten soll insbesondere dazu dienen, zu überwachen, dass die Anordnungen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft beachtet werden und der BaFin hierüber Bericht zu erstatten.

 

Probleme insbesondere bei Deutsche Finance Investment Fund 20 und 21 (Club Deal Boston III und Club Deal Boston IV)

Wie bereits berichtet (s.u.), dauert bei den Investmentfonds „DF Deutsche Finance Investment Fund 20 – Club Deal Boston III“ und „DF Deutsche Finance Investment Fund 21 – Club Deal Boston IV“ der Verzug bei den ursprünglich geplanten Baumaßnahmen in Boston weiter an.

Beide Gesellschaften hatten ihren Investoren zuletzt mit Schreiben vom 12.05.2025 mitgeteilt, dass der (Weiter-) Bau eines Teils der Fondsimmobilien eingestellt, bzw. noch nicht begonnen wurde um eine Markterholung abzuwarten. Ob dies tatsächlich der einzige Grund für die andauernde Einstellung der Baumaßnahmen ist, bleibt abzuwarten und wird vielleicht auch durch die Ermittlungen der BaFin aufgeklärt werden.

Anleger, die ihre Investmentanteile an diesen beiden Kapitalanlagegesellschaften nach Eintritt des Bauverzuges erworben haben, sollten in jedem Falle anwaltlich prüfen lassen, ob Ihnen gegen einzelne Funktionsträger der Investmentgesellschaft(en) Schadensersatzansprüche zustehen.

 

Rechtsrat für Anleger der Deutsche Finance Group

Zeichnern von Anteilen bei einer oder mehreren Investmentgesellschaften der Deutsche Finance Group ist angesichts der Maßnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 09.06.2026 zu empfehlen, von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, ob sie gegen die Emittenten und Anbieter dieser Kapitalanlage oder gegen ihren Anlageberater oder -vermittler Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung geltend machen können.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.

In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.

Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche auf Auszahlung beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie im gesamten Insolvenzverfahren auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.

Falls sich Anleger in einer sogenannten „Interessengemeinschaft“ organisiert haben, beraten und betreuen wir die einzelnen Anleger sowohl hinsichtlich ihrer Einzelinteressen wie auch hinsichtlich ihrer Stellung als Mitglied der jeweiligen Interessengemeinschaft.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

Ich habe Ihren Beitrag "Probleme für Deutsche Finance Investment GmbH? BaFin bestellt Sonderbeauftragten" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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