Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Deutsche Finance Fund 17 Club Deal Boston II vor Insolvenz

Die DF Deutsche Finance Investment Fund 17 Club Deal Boston II GmbH & Co. geschlossene InvKG aus München hat ihren Anlegern angekündigt, wegen einer fehlenden positiven Fortführungsprognose und anhaltender Probleme bei der Vermietung des Objektes Insolvenz beantragen zu müssen.

Nach Angaben der Geschäftsführung wurde bei einer aktuellen Vermögensbewertung der Gesellschaft festgestellt, dass das Fondsvermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr decken würde, was voraussichtlich zu einem vollständigen Verlust der investierten Einlagen führe.

 

Der Deutsche Finance Fund 17 Club Deal Boston II im Überblick

Seit dem Jahre 2021 haben sich mehr als 1.000 Anleger mit über 50 Millionen US-Dollar an dem Fonds beteiligt. Die Mindestzeichnungssumme pro Anleger belief sich auf 25.000 US-Dollar.

Nach den ursprünglichen Prognosen sollten Ende des Jahres 2025 insgesamt 140 Prozent des Fondsvolumens an die Anleger zurückfließen.

Mit den Anlegergeldern wurde der Bau eines Labor- und Bürogebäudes in der Nähe von Boston (mit-) finanziert, das in der Folge an interessierte Personen und Unternehmen vermietet werden sollte.

In dem Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Jahr 2024  mussten wegen erheblicher Schwierigkeiten bei der Vermietung der Labor- und Büroflächen und weitgehender Leerstände bereits massive Abschreibungen auf das Fondsvermögen vorgenommen werden.

Nachdem in der Folge auch die Bemühungen um einen Verkauf der Fondsimmobilie gescheitert sind, wird das Objekt voraussichtlich auf die finanzierende Bank übergehen und von dieser verwertet werden.

 

Folge der bevorstehenden Insolvenz für die Anleger und Investoren: Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens gefährdet

Falls ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fondsgesellschaft überhaupt eröffnet wird, dürften Anleger mit ihren Forderungen am Ende leer ausgehen.

Den Anlegern steht aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Struktur ihrer Beteiligung lediglich ein sogenanntes Auseinandersetzungsguthaben an dem Fondsvermögen zu. Sollte dieses Fondsvermögen jedoch wegen vorrangiger Forderungen anderer Gläubiger nicht vorhanden oder negativ sein, müssen die Fondsanleger damit rechnen, mit ihren Ansprüchen auf Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens vollständig auszufallen.

 

Klage gegen den Anlageberater oder Anlagevermittler als Ausweg?

Aus diesem Grunde sollten Anleger und Investoren des Deutsche Finance Investment Fund 17 Club Deal Boston II unbedingt prüfen oder prüfen lassen, ob ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen ihren Anlageberater oder Anlagevermittler wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung zustehen.

Solche Ansprüche kommen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa dann in Betracht, wenn der Berater oder Vermittler vor seiner Empfehlung nicht ausreichend geprüft hat, ob der Anleger überhaupt über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen mit solchen hochriskanten Finanzanlagen verfügt und ob diese Anlage für den jeweiligen Anleger angesichts seiner Risikotoleranz und seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse überhaupt geeignet war.

Eine Haftung des Anlageberaters oder Vermittlers kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn dieser eine solche spekulative Kapitalanlage entgegen der tatsächlichen Sachlage als „sicher“ oder als geeignete Form einer Altersvorsorge dargestellt hat.

Der Vorteil eines Vorgehens gegen den Berater oder Vermittler besteht darin, dass dieser regelmäßig über ein Berufs-, bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügt, die grundsätzlich auch dann den aus einer fehlerhaften Aufklärung und Beratung entstandenen Schaden ausgleichen muss, wenn der Berater oder Vermittler seinerseits pleite ist.

 

Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Fonds der Deutsche Finance Group

Falls Anleger und Zeichner der DF Deutsche Finance Fund 17 Club Deal Boston II GmbH & Co. geschlossene InvKG den Eindruck haben, von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft über die Besonderheiten und Risiken dieser Kapitalanlage aufgeklärt oder beraten worden zu sein, sollten sie dringend von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob sie ihren Verlust von ihrem Berater oder Vermittler, bzw. dessen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erstattet verlangen können.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.

In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.

Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Pleite, Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche auf Auszahlung beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie im gesamten Insolvenzverfahren auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.

Falls sich Anleger in einer sogenannten „Interessengemeinschaft“ organisiert haben, beraten und betreuen wir die einzelnen Anleger sowohl hinsichtlich ihrer Einzelinteressen wie auch hinsichtlich ihrer Stellung als Mitglied der jeweiligen Interessengemeinschaft.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles und einer eventuellen Klage.

Ich habe Ihren Beitrag "Deutsche Finance Fund 17 Club Deal Boston II vor Insolvenz" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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