Nach übereinstimmenden Medienberichten wurden am 03.11.2026 Büro- und Geschäftsräume der Deutsche Finance Group in München durchsucht. Diese Durchsuchung soll im Zusammenhang mit gemeinsamen Immobilieninvestments des Fondshauses mit der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) stehen.
Laut einem Bericht des „Handelsblatt“ vom gleichen Tage geht die Staatsanwaltschaft München mit ihrer Razzia offenbar einem Bestechungsverdacht nach.
Auf entsprechende Nachfrage soll die Deutsche Finance Group betont haben, die Durchsuchung betreffe sie nur als „Dritte“. Weitergehende Stellungnahmen hätte die Gruppe ebenso wie die Bayerische Versorgungskammer (BVK) abgelehnt.
Razzia bei Deutsche Finance und Ansprüche geschädigter Anleger
Sollte die Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft bestätigen, dass in bestimmten Fällen Vergünstigungen zwischen den Beteiligten gewährt oder in Aussicht gestellt wurden, könnte dies unter Umständen auch erhebliche Auswirkungen auf die Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger gegen die verantwortlichen Initiatoren haben.
In diesem Falle würde sich sowohl die Frage stellen, ob und inwieweit solche Zahlungen in den einzelnen Fondsprospekten hätten gesondert erwähnt werden müssen, wie auch zu klären sein, ob dies zu einer persönlichen deliktischen Haftung einzelner Fondsverantwortlicher führt.
Vor diesem Hintergrund gilt es aus Sicht der Anleger, die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen und Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft München genau im Auge zu behalten und sich zu gegebener Zeit von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt über die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten beraten zu lassen.
Durchsuchung der Staatsanwaltschaft München war zu erwarten
Da in den öffentlichen Medien bereits seit längerem darüber spekuliert wurde, ob bei gemeinsamen Immobilieninvestments der Deutsche Finance Group und der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) möglicherweise nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein könnte, war absehbar, dass die zuständige Staatsanwaltschaft irgendwann Durchsuchungen bei dem Fondshaus durchführen wird.
Bereits im Rahmen dieser Spekulationen waren Gerüchte darüber aufgekommen, dass die Zusammenarbeit bei Immobilieninvestments zwischen der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) und Unternehmen, die der Deutsche Finance Group zugeordnet werden können, möglicherweise durch spezielle Vergünstigungen gefördert wurde.
Sollte sich dies als zutreffend herausstellen, wäre es besonders perfide, dass solche Absprachen bei den Mitgliedern des BVK und möglicherweise auch bei den übrigen Privatanlegern und Zeichnern von Fonds der Deutsche Finance Group zu finanziellen Schäden in Millionen- oder gar Milliardenhöhe geführt haben.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Angeboten der Deutsche Finance Group
Geschädigte Anleger und Zeichner von Anlageangeboten des Fondshauses sollten vor dem Hintergrund der Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft München unbedingt von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt oder ihrer örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und welche Ansprüche auf Schadensersatz gegen Verantwortliche der Fondsgesellschaft und möglicherweise gegenüber Verantwortlichen der Bayerischen Versorgungskammer persönlich in Betracht kommen.
Außerdem sollten sie in jedem Falle auch untersuchen lassen, ob ihnen vielleicht auch ihr Anlageberater oder Anlagevermittler auf Schadensersatz haftet, der regelmäßig über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügt, die diesen Schaden grundsätzlich auch im Falle einer Insolvenz des Beraters oder Vermittlers erstatten muss.
In vielen, aber auch nicht in allen Fällen lassen sich entsprechende Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen durch Beratungs- oder Vermittlungsprotokolle, oftmals auch durch den konkreten Schriftwechsel zwischen dem Berater oder Vermittler und dem Anleger gut dokumentieren. Dabei kommt es aber regelmäßig auf eine genaue Prüfung des jeweiligen Einzelfalles an, die meist nur von einem hinreichend spezialisierten Anwalt durchgeführt werden kann.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
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