Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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DEGAG-Insolvenzverfahren: Forderungsanmeldung möglich

Nachdem inzwischen vom Amtsgericht Hameln die Insolvenzverfahren bei der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH (36 IN 8/25 -4), der DEGAG Kapital GmbH (36 IN 13/25 -4) und der DEGAG WI8 GmbH (36 IN 14/25 -4) eröffnet wurden, können Anleger und Zeichner von Genussrechten dieser Gesellschaften ihre Forderungen bei dem zuständigen Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert anmelden.

Dabei sollten sie unbedingt von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob trotz Nachrangigkeit der Forderungen eine vorrangige Anmeldung möglich ist. Eine solche vorrangige Anmeldung würde die Chancen deutlich erhöhen, einen größeren Teil ihrer Investition im Insolvenzverfahren zurück zu erhalten.

 

Vorrangige Forderungsanmeldung in vielen Fällen erfolgversprechend

Gründe für eine Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO können unter anderem dann vorliegen, wenn ein Anleger von seinem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft beraten wurde. In diesem Fall kann der Anleger seine Forderung als „Schadensersatz“ zur Insolvenztabelle anmelden, so dass diese im gleichen Rang zu befriedigen ist, wie die Forderungen anderer erstrangiger Gläubiger.

Da unsere Kanzlei bereits eine Vielzahl von Anlegern in Genussrechte der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, der DEGAG Kapital GmbH und der DEGAG WI8 GmbH vertritt und auch schon mehrere Klagen für geschädigte Anleger gegen ihren Anlageberater und Anlegevermittler eingereicht hat, können wir bestätigen, dass in der überwiegenden Anzahl der von unseren Rechtsanwälten geprüften Fälle eine fehlerhafte Aufklärung und Beratung durch die jeweiligen Berater und Vermittler festgestellt werden konnte.

Aus diesem Grunde ist es auch sinnvoll, die Forderungsanmeldung nur mit Hilfe eines versierten Rechtsanwaltes vorzunehmen, da solche bevorrechtigten Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter ausführlich zu begründen und zu belegen sind.

Nur dann besteht die Möglichkeit, an einer bevorrechtigten Verteilung der Insolvenzmasse teilzunehmen.

 

Insolvenzverfahren werden sich voraussichtlich über mehrere Jahre hinziehen

Zwar wurde vom Insolvenzgericht Hameln eine Frist bis zum 07.10.2025 gesetzt, bis zu der eine Forderungsanmeldung erfolgen soll. Ungeachtet dessen können Forderungen auch noch nach Ablauf dieser Frist bis zum Abschluss des Verfahrens zur Insolvenztabelle anmeldet werden.

Aufgrund der Vielzahl von DEGAG-Anlegern wird das Verfahren nach den Erfahrungen unserer Rechtsanwälte aus vielen vergleichbaren Fällen voraussichtlich einige Jahr dauern, bevor mit einer Rückzahlung zu rechnen ist. Die Höhe der zu erwartenden Quote auf die angemeldeten Forderungen kann aber derzeit und bis auf weiteres nicht seriös eingeschätzt werden.

 

Kompetente und bundesweite Beratung und Vertretung von Anlegern DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, der DEGAG Kapital GmbH und der DEGAG WI8 GmbH

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.

In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.

Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie während des gesamten Insolvenzverfahrens auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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