In einem aktuellen Artikel über Geldanlagen und Altersvorsorge hat die Verbraucherorganisation “Stiftung Warentest” (FINANZtest) unter dem Titel “Das DEGAG-Risiko” unter anderem darauf hingewiesen, dass die Anlageangebote der DEGAG-Unternehmensgruppe, insbesondere deren Genussrechte riskant seien. Grund hierfür wäre, dass die Anleger bei einer etwaigen Insolvenz der jeweiligen Emittentin erst “nachrangig”, also nach allen anderen Gläubigern ausbezahlt würden.
Die Immobilien im Portfolio der DEGAG-Unternehmensgruppe lägen “abseits des Mainstreams”, also in weniger interessanten Gebieten.
Die Kritik von “Stiftung Warentest” im Einzelnen
Laut “Stiftung Warentest” sei bereits die von der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG dargestellte langjährige Firmenhistorie erklärungsbedürftig, da die DEGAG-Unternehmensgruppe in ihrer heutigen Struktur noch nicht so lange bestünde.
Auch hätten einige Tochtergesellschaften ihre Jahresabschlüsse aktuell zu spät im Unternehmensregister eingereicht.
Zum Teil seien auch nach Ablauf der Gültigkeit von Verkaufsprospekten noch Anlegergelder eingesammelt worden.
Außerdem hätten verschiedene Tochtergesellschaften wie etwa die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH Schlupflöcher genutzt, um eine Prospektpflicht zu vermeiden.
Interessierten Anlegern bei der DEGAG-Unternehmensgruppe kann nur empfohlen werden, den sehr detailreichen und ausführlichen Beitrag bei “Stiftung Warentest” zu beziehen, um sich einen aufschlussreichen Überblick über das dortige Unternehmensgeflecht verschaffen zu können.
Aufgrund der Kritik von “Stiftung Warentest” hat diese die DEGAG Deutsche Grundbesitz AG sowie deren Tochtergesellschaften DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, DEGAG Kapital GmbH, DEGAG WI8 GmbH und DEGAG Direkt GmbH in ihre “Warnliste Geldanlage” aufgenommen.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner der DEGAG-Unternehmensgruppe
Falls betroffene Anleger angesichts der Kritik von “Stiftung Warentest” um die Sicherheit ihrer bei der DEGAG-Unternehmensgruppe investierten Gelder fürchten, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, sich möglichst ohne Verluste umgehend von ihrem Investment zu lösen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.