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Lombardium Hamburg: Durchsuchung durch Staatsanwaltschaft wegen Verdacht auf Anlagebetrug

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat am 14.06.2016 in den Geschäftsräumen des Pfandleihhauses “Lombardium Hamburg” und anderer Firmen, die mit diesem Pfandhaus in geschäftlicher Bindung stehen (Erste Oderfelder Beteiligungs GmbH & Co. KG, Lombardclassic 3 GmbH & Co. KG u.a.), mehrere Durchsuchungen wegen des Verdachts des (Anlage-) Betruges vornehmen lassen.

Grund für diese Durchsuchungsmaßnahmen ist laut Staatsanwaltschaft der konkrete Verdacht, dass das Pfandhaus Lombardium mittels diverser Anlageprodukte namens “Lombard Plus”, “Lombardclassic 2” und “Lombardclassic 3” über die Fondsgesellschaften “Erste Oderfelder Beteiligungs GmbH & Co. KG” und “Lombardclassic 3 GmbH & Co. KG” von mehreren tausend Kapitalanlegern Gelder eingesammelt hat, die allerdings zweckwidrig verwendet wurden.

Pfandgegenstände der “Lombardium Hamburg” weitgehend wertlos?

Bereits vor einigen Tagen mussten die o.g. Fondsgesellschaften gegenüber ihren Anlegern einräumen, dass der Wert der vorhandenen Pfandgegenstände weitaus geringer ist, als die Höhe der mit den Anlegergeldern über die “Lombardium Hamburg” ausgereichten Kredite, bzw. Darlehen. Da sich ein solcher Fehlbetrag in Höhe von rd. € 100 Mio. kaum mit einer bloßen Falschbewertung einzelner Pfandgüter erklären lässt, liegt nahe, dass zumindest ein Teil der von den Anlegern eingesammelten Gelder systematisch veruntreut wurden.

Für eine solche Veruntreuung, bzw. den Verdacht des (Anlage-) Betrugs spricht auch, dass bspw. die Verbraucherinformationsplattform “Diebewertung.de” kürzlich mehrfach über ihr vorliegende Unterlagen berichtet hat, aus denen sich Hinweise auf dubiose Zahlungen aus den Anlegergeldern an zum Teil ausländische Unternehmen und Privatpersonen ergeben könnten.

Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft auch zur Sicherung von Vermögenswerten?

Nachdem die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen das Pfandleihhaus “Lombardium Hamburg” bereits seit längerem andauern, ist davon auszugehen, dass die nunmehr durchgeführten Durchsuchungen in den Geschäftsräumen dieses Unternehmens angeordnet wurden, um Beweise für den Verdacht des (Anlage-) Betruges sicherzustellen. Sollte sich im Rahmen einer Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen und Informationen herausstellen, dass von Seiten der Geschäftsführung tatsächlich Anlegergelder zweckwidrig entfremdet oder veruntreut wurden, könnte die Staatsanwaltschaft womöglich zumindest einen Teil dieser Gelder durch behördliche Maßnahmen sichern und es so den geschädigten Anlegern ermöglichen, mittels eines sogen. Arrest-, bzw. Arrestpfändungsantrages auf diese gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, um ihren Schaden u.U. in voller Höhe auszugleichen.

Geschädigte Anleger sollten daher in jedem Falle prüfen oder prüfen lassen, ob sich solche Zugriffsmöglichkeiten auf Vermögenswerte der beteiligten Gesellschaften und Initiatoren ergeben und diese ggf. auch durchsetzen.

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