Nachdem am 18./21.03.2013 vom Amtsgericht (Insolvenzgericht) Hamburg bereits ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen diverser Tochtergesellschaften der United Investors Gruppe eingeleitet wurde, lässt die Eröffnung entsprechender Insolvenzverfahren bei der United Investors Emissionshaus GmbH und der United Investors Holding GmbH weiter auf sich warten.
Die United Investors Emissionshaus GmbH hat in den Jahren 2008 bis 2011 zusammen mit der S&K-Gruppe (Frankfurt am Main) verschiedene Kapitalanlagen (Fonds) initiiert, bei denen im wesentlichen in Immobilien investiert werden sollte. Zu diesen Fonds zählen u.a. die “S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG”, die “Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG”, die “United Investors Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG”, die “S&K Investment GmbH & Co. KG” und die “S&K Investment Plan GmbH & Co. KG”, bei denen inzwischen aufgrund von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Verantwortliche der S&K-Gruppe und der United Investors Gruppe wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue ein Totalverlust droht.
Nach dem Konzept der “Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. Nr. 2 KG” sollte bspw. das bei den Anlegern eingesammelte Eigenkapital des Fonds als Darlehen an die Deutsche S&K Sachwerte AG vergeben werden, die dieses Geld wiederum mit grundpfandrechtlicher Absicherung für den Einkauf, die Verwertung, den Verkauf und die Verwaltung von Immobilien verwenden wollte.
Auch die beiden von United Investors mitinitiierten Fonds “S&K Investment GmbH & Co. KG” und “S&K Investment Plan GmbH & Co. KG” sollten der S&K-Gruppe Mittel für deren Wachstum zur Verfügung stellen, um diese in Immobiliengeschäfte investierten zu können.
Die United Investors Holding GmbH war bei den o.g. Fonds u.a. als Gründungskommanditistin eingesetzt und als solche für die inhaltliche Richtigkeit der verwendeten Emissionsprospekte und eine ordnungsgemäße Aufklärung interessierter Anleger mit verantwortlich.
Ob und wann das Insolvenzgericht über die Eröffnung eines Verfahrens gegen die United Investors Emissionshaus GmbH und die United Investors Holding GmbH entscheidet, bleibt abzuwarten. Bislang liegt ein entsprechender Beschluss soweit ersichtlich nicht vor.
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