Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
  • Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!


ProReal Europa 9 GmbH – Urteil gegen Anlagevermittler

In einem von der Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen geführte Rechtsstreit wurde der Vermittler von Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 9 GmbH vom Landgericht Berlin wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund € 170.000,- an die von uns vertretene Anlegerin verurteilt.

Das Gericht hat in seinem Urteil bestätigt, dass der Vermittler gegenüber unserer Mandantin seine Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt hat und ihr deswegen die Verluste im Zusammenhang mit dieser Kapitalanlage zu ersetzen hat.

 

Das Urteil zur Vermittlerhaftung in Sachen ProReal Europa 9 GmbH im Einzelnen

Zunächst hat das Landgericht Berlin in seinem Urteil nach entsprechender Beweisaufnahme zu Recht bestätigt, dass zwischen dem betreffenden Vermittler und unserer Mandantin ein Beratungsvertrag zustande gekommen ist.

Im Rahmen dieses Beratungsvertrages wäre der Vermittler verpflichtet gewesen, in besonderem Maße die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Mandantin, ihre Anlageziele, ihre Risikobereitschaft und ihren Wissenstand abzuklären und bei seiner Empfehlung für die Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 9 GmbH zu berücksichtigen.

Insbesondere hätte er sich vor seiner Empfehlung die Gewissheit darüber verschaffen müssen, dass unsere Mandantin die konkreten Besonderheiten und Risiken dieses Finanzproduktes in jeder Hinsicht verstanden hat.

Diese Pflichten hat der betreffende Berater und Vermittler jedoch nach den Feststellungen des Gerichts verletzt, weswegen er verpflichtet war, unserer Mandantin die komplette Anlagesumme abzüglich bereits erhaltener Zinsen zu ersetzen.

 

Urteil gilt gleichermaßen für ProReal Europa 10 GmbH, ProReal Deutschland 7 GmbH und ProReal Secur

Die Grundsätze des von unseren Rechtsanwälten erstrittenen Urteils des Landgerichts Berlin gelten in gleicher Weise für Anleger und Zeichner von Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 10 GmbH, der ProReal Deutschland 7 GmbH und für Anleihen der ProReal Secur Serie (ProReal Secur 1/2/3/4).

Auch bei diesen Anlageangeboten ist ein Anlageberater und -vermittler grundsätzlich dazu verpflichtet, den Anleger über sämtliche Besonderheiten und Risiken der von ihm empfohlenen Kapitalanlage ordnungsgemäß und vollständig aufzuklären und zu beraten.

Tut er dies nicht, hat er dem Anleger sämtliche Schäden, mithin also alle Verluste im Zusammenhang mit der betreffenden Anlage als Schadensersatz zu erstatten.

 

Insolvenzverfahren über Vermögen der ProReal Europa 9 GmbH, der ProReal Europa 10 GmbH und der ProReal Deutschland 7 GmbH lässt auf sich warten

Bislang wurde noch kein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentinnen der Namensschuldverschreibungen der ProReal-Gruppe eröffnet.

Der Grund hierfür liegt im wesentlichen darin, dass sich die Gesellschaften auf eine Nachrangigkeit ihrer Namensschuldverschreibungen berufen und sich deshalb nicht für verpflichtet halten, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen zu stellen.

Ob sich diese Ansicht aufrecht erhalten lässt, bleibt vorerst abzuwarten.

Ungeachtet dessen bleibt es den in diese Namensschuldverschreibungen und Anleihen investierten Anlegern unbenommen, Klage gegen ihren Anlageberater oder Anlagevermittler wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung zu erheben und auf diese Weise ihr Geld von ihm oder von seiner Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in voller Höhe zurückzuerhalten.

 

Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Namensschuldverschreibungen der ProReal-Gruppe

Falls investierte Anleger und Zeichner von Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 9 GmbH, der ProReal Europa 10 GmbH und/oder der ProReal Deutschland 7 GmbH den Eindruck haben, von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft über die Besonderheiten und Risiken dieser Anlageangebote aufgeklärt oder beraten worden zu sein, sollten Sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob sie wegen ihrer Verluste Schadensersatz von dem Berater oder Vermittler erhalten können.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.

In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.

Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche auf Auszahlung beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie im gesamten Insolvenzverfahren auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.

Falls sich Anleger in einer sogenannten „Interessengemeinschaft“ organisiert haben, beraten und betreuen wir die einzelnen Anleger sowohl hinsichtlich ihrer Einzelinteressen wie auch hinsichtlich ihrer Stellung als Mitglied der jeweiligen Interessengemeinschaft.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles und einer eventuellen Klage.

Ich habe Ihren Beitrag "ProReal Europa 9 GmbH – Urteil gegen Anlagevermittler" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht