Aufgrund der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach eigenen Angaben Vermögenswerte in Höhe von rd. € 100 Mio. aus dem Umfeld der S&K-Gruppe (u.a. Deutsche S&K Sachwert AG, United Investors Emissionshaus GmbH, Asset Trust AG, Deutsche Sachwert Emissionshaus AG) arrestiert hat, bietet sich für betroffene Anleger die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz in dieses arrestierte Vermögen zu vollstrecken.
Erforderlich hierfür ist ein rechtskräftiges Urteil oder ein anderweitiger Vollstreckungstitel (z.B. Vollstreckungsbescheid) gegen die maßgeblichen Haftungsgegner, mit dem das von der Staatsanwaltschaft gesicherte Vermögen formell und materiell ordnungsgemäss abgeschöpft werden kann.
Ein solches Urteil muss zunächst vor den Zivilgerichten (Amtsgericht, Landgericht) erstritten werden und auf einen Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung gerichtet sein. Daher muss in einem entsprechenden Klageverfahren vorgetragen werden, dass der vom Anleger geltend gemachte Anspruch auf Schadensersatz auf einer Straftat (Betrug, Untreue o.ä.) der auf Seiten der S&K-Gruppe tätigen Personen und Unternehmen beruht.
Zur Begründung eines solchen Schadensersatzanspruchs ist es regelmäßig erforderlich, auf die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft zurückzugreifen und deren Erkenntnisse einschließlich der jeweiligen Beweismittel in den Zivilprozess einzuführen, um eine Klage auf Schadensersatz erfolgversprechend zu begründen.
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