Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in einem auf den 08.05.2013 datierten Rundschreiben an geschädigte Anleger bei der sog. S&K-Gruppe (Deutsche S&K Sachwert AG, United Investors & Cie. Emissionhaus GmbH u.v.m.) mitteilt, wurden in dem Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der S&K-Unternehmensgruppe wegen des Verdachts des schweren Anlagebetruges zur Sicherung noch vorhandener Vermögenswerte zahlreiche dingliche Arreste in das Vermögen von Beschuldigten und beteiligten Gesellschaften angeordnet sowie Pfändungen von Vermögenswerten vorgenommen.
Desweiteren kündigt die Staatsanwaltschaft an, bei Vorliegen einer abschließenden Aufstellung, bzw. Gesamtauflistung der gesicherten Vermögenswerte diese über den Bundesanzeiger zu veröffentlichen, um eine gleichzeitige Benachrichtigung aller Geschädigten der S&K-Gruppe zu gewährleisten, damit diese prüfen können, ob und inwieweit eine zivilrechtliche Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche erfolgversprechend ist.
Abschließend stellt die Staatsanwaltschaft etwaigen Geschädigten anheim, sich ggf. an einen Rechtsanwalt zu wenden, um die Erfolgsaussichten eines (zivil-) gerichtlichen Verfahrens zur Durchsetzung eventueller Schadensersatzansprüche gegen Personen und Unternehmen der S&K-Gruppe prüfen zu lassen.
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