In dem Insolvenzeröffnungsverfahren (Az. 67g IN 141/13) über das Vermögen der S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG hat das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Hamburg am 11.04.2013 angeordnet, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird und dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit dessen Zustimmung wirksam sind.
Außerdem wurde den Schuldnern der S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG (sog. Drittschuldner) verboten, an diese zu zahlen und der Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen gegen die S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG wurden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt.
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