Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Premium Renditefonds ’10 AG & Co. KG (CIS Deutschland AG, Carpediem GmbH) nach wie vor nicht im Handelsregister eingetragen

Wie uns das Amtsgericht – Registergericht – Frankfurt am Main auf unsere Anfrage hin mit Schreiben vom 07.05.2012 bestätigt hat, ist die Premium Renditefonds ’10 AG & Co. KG des Initiators CIS Deutschland AG (u.a. vertrieben von der Carpediem GmbH, bzw. der Carpediem Vertriebsgesellschaft mbH, Seligenstadt) bis dato immer noch nicht im zuständigen Handelsregister eingetragen.

Investitionstätigkeit des “Premium Renditefonds ’10” eingestellt?

Laut Gesellschaftsvertrag soll die Premium Renditefonds ’10 AG & Co. KG in verschiedene Zielanlagen investieren können, insbesondere in Immobilien, Prozesskostenfinanzierungen, Projektinvestitionen, jede Art von Kapitalanlagen, bzw. Investmentfonds, Darlehen und jegliche Art von Unternehmensbeteiligungen.

Als sog. “Produkt-Highlights” wird herausgestellt, dass eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft den Weg in einem Premium-Markt ohne jedes eigene Wissen bereite und dass Zielanlagen erfolgen könnten, die alleine kaum möglich wären. Ausserdem wird damit geworben, dass ein “Sparplan” bereits ab € 100,- mtl. und eine Einmalanlage schon ab € 2.000,- möglich sei, dass “feste laufzeitabhängige Gewinnzuweisungen” von 4% p.a. bis auf 15% p.a. erfolgen würden und dass die Beteiligung ohne weiteres übertragbar, vererbbar, veräußerbar und beleihbar sei.

Im Ergebnis soll es sich bei der Premium Renditefonds ’10 AG & Co. KG um “ein exlusives, einzigartiges Top-Produkt zum Vermögensaufbau” handeln.

Rechtsrat für Anleger beim “Premium Renditefonds ’10”

Angesichts der Tatsache, dass bis heute immer noch keine Eintragung der Premium Renditefonds ’10 AG & Co. KG beim zuständigen Handelsregister erfolgt ist, sollten Anleger anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig und aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber ihrem Anlageberater oder Vermittler, bzw. den Initiatoren dieser “Kapitalanlage” geltend zu machen.

 

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