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S&K-Fonds: Versäumnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIN) im Hinblick auf unerlaubte Bankgeschäfte der S&K-Gruppe?

Wie die Onlineplattform des “Manager Magazin” in einem Artikel vom 15.08.2013 mutmasst, könnte die Finanzaufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) es möglicherweise versäumt haben, den Anlageskandal rund um die sog. S&K-Fonds zum Teil zu verhindern und das Betrugssystem der S&K-Gruppe früher zu stoppen.

Unerlaubte Bankgeschäfte durch S&K-Fonds?

Laut “Manager Magazin” legen dies die Schreiben verschiedener Insolvenzverwalter der S&K-Fonds nahe, nach deren Auffassung die Fonds der Gruppe Bankgeschäfte betrieben hätten, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFIN zu besitzen (sog. unerlaubte Bankgeschäfte). Die bei den Anlegern eingesammelten Gelder seien nicht wie sonst üblich direkt in Immobilien investiert, sondern als Darlehen an andere S&K-Gesellschaften weitergereicht worden, die ihrerseits die versprochenen Investitionen hätten durchführen sollen.

Sollte der Vorwurf eines sog. unerlaubten Bankgeschäftes zutreffen, stellt sich aus Sicht des “Manager Magazin” die Frage, warum dies bei der BaFin von niemandem bemerkt wurde, da jeder Fonds dieser Behörde vor dem Vertrieb zur Prüfung vorgelegt worden sei.

Betroffen von der Möglichkeit des Vorliegens unerlaubter Bankgeschäfte sind u.a. die “Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG”, die “S&K Investment GmbH & Co. KG”, die “S&K Investment Plan GmbH & Co. KG”, die “Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG” sowie die “S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG”.

Wie das “Manager Magazin” desweiteren mitteilt, macht es laut Insolvenzverwalter Ahrendt für die Anleger der verschiedenen Fonds hinsichtlich ihrer Ansprüche gegen die Insolvenzmasse kaum einen Unterschied, ob ein solches unerlaubtes Bankgeschäft vorlag oder nicht, da es außer den Anlegern, die im Falle eines erlaubnispflichtigen Bankgeschäftes bei der Verteilung der Insolvenzmasse alle ein Stück vorrücken würden, kaum weitere Gläubiger gebe.

Prüfung der S&K-Fonds durch die BaFin?

In einer Stellungnahme gegenüber dem “Manager Magazin” soll die BaFIN mitgeteilt haben, dass sie die Prospekte lediglich auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit prüfe, nicht jedoch auf inhaltliche Richtigkeit. Im übrigen sei es der BaFIN nicht erlaubt, eine inhaltliche prospektrechtliche Prüfung vorzunehmen.

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